BAmberger Thema

Bahnausbau: Die Beurteilung der Ausbauvarianten beruht teilweise auf Falschinformationen 24.06.2014
Verkehr, Aktuelles, Peter Gack, BA-Thema
Angeblich kann man die "freie Trassenwahl"
nicht einschränken, und das EU-Recht steht
einem Tempolimit und oder einem Nachtfahr-
verbot im Wege. Aber bei genauerer Nach-
forschung stellt sich heraus: Das stimmt nicht!

Hintergrund

Bei der Beurteilung der verschiedenen möglichen Ausbautrassen der Bahn durch Bamberg werden nicht alle Ausbauvarianten gleichermaßen geprüft. Stattdessen werden Informationen geliefert, die sich bei genauerer Recherche schnell als schlichtweg unzutreffend oder falsch erweisen.

Beispiel „freie Trassenwahl“. Das soll heißen, dass jeder Zug (bzw. dessen Betreiber) frei wählen kann, welche Trasse er befahren will.

So wurde beim Workshop des Stadtrats zum viergleisigen Bahnausbau mehrfach die Aussage aus dem Eisenbahnbundesamt zitiert, dass es keine Möglichkeit gäbe, diese so genannte "freie Trassenwahl" für die Güterzugverkehrsunternehmen einzuschränken. Die Folge wäre, so wurde suggeriert, dass bei der Streckenvariante „Tunnel unter der Bestandsstrecke“ oder bei der Variante „Güterzugostumfahrung“ diese gegebenenfalls gar nicht genutzt würden, sondern weiterhin die lauten Güterzüge mitten durch die Stadt fahren. Zudem seien europarechtliche Gründe vorhanden, die eine Einschränkung nicht zuließen.

 

Wer jedoch Nachforschungen anstellt und diese Aussage aus dem Eisenbahnbundesamt auf den Prüfstand stellt, kann folgendes in Erfahrung bringen:
Eine punktuell begrenzte Betriebsbeschränkung (Nachtfahrverbot, Tempolimit) ist mit dem EU-Recht zu vereinbaren, wie auf den Öffnet externen Link in neuem FensterWebseiten des Europaparlaments nachzulesen ist.
Dies wurde auch kürzlich erst durch ein Gutachten der Rheinland-Pfälzischen Landesregierung bestätigt, das der GAL vorliegt. Hier ein Öffnet externen Link in neuem FensterOnline-Bericht aus der einschlägigen  Fachpresse dazu.

Sogar über den Trassenpreis kann man gezielt Einfluss auf die Trassennutzung nehmen, wie das Beispiel Freiburg zeigt. Die DB wäre also frei, auch in Bamberg die Tunnelstrecke oder die Umfahrungsstrecke und die Stadtstrecke gleich teuer zu machen. Sie kann sogar für die Stadtstrecke einen höheren Preis ansetzen, so dass die Alternative attraktiver würde.

Und auch das ist möglich: Die Bundesnetzagentur kann ordnungsrechtlich bestimmen, dass die Stadtstrecke im Regelfall für Transitgüterzüge gesperrt ist und nur im Notfall befahren werden darf. Genau das hat der Projektbeirat in Freiburg bei den Güterzügen durch den "Katzenbergtunnel" durchgesetzt.

Beim Offenburger Güterzugtunnel soll übrigens genau so verfahren werden.

 

Die GAL setzt sich dafür ein, dass alle Ausbau-Varianten auf alle Fakten genau gecheckt werden und die jeweiligen Folgen für das gesamte Stadtgebiet gut und gewissenhaft gegeneinander abgewogen werden. Wenn aber mit solchen Falschinformationen hantiert wird, die der von Laien besetzte Stadtrat wahrlich nicht auf Anhieb erkennen und immer detailgenau überprüfen kann, ist eine sorgfältige Entscheidung der politisch Verantwortlichen schlicht nicht möglich.

Peter Gack

 



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