Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung regeln Städte wie Bamberg ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich. Dazu dürfen Gemeinden eigene Steuern und Abgaben erheben. All dies wird durch die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt. Was verbirgt sich hinter dem Begriff der kreisfreien Stadt? Die Stadt Bamberg ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts und stellt als Gemeinde die kleinste politische Einheit im Staatsaufbau (Bund – Länder – Kommunen) dar. Im Prinzip stellt die Gemeinde damit unter geographischen, soziologischen und politischen Gesichtspunkten das Fundament des Staates dar. Eine kreisfreie Gemeinde – wie sie die Stadt Bamberg darstellt – steht in den Aufgaben den Landkreisen gleich. Die kreisfreie Stadt hat neben den Aufgaben, die allen kreisangehörigen Gemeinden obliegen, zusätzlich die Aufgaben, die auch die Landkreise erledigen müssen und zusätzlich muss die Stadt noch Aufgaben als staatliche Verwaltungsbehörde wahrnehmen, ist also auch Kreisverwaltungsbehörde (z.B. beim Ausländerrecht oder beim Katastrophenschutz). Im Gegensatz zu den kreisangehörigen Gemeinden muss die Stadt keine Kreisumlage an den Landkreis zur Erfüllung dessen Aufgaben abführen, da diese Aufgaben die Stadt selbst wahrnimmt. Welche Aufgaben hat die Stadt? Zum Kernbereich der Kommunalen Selbstverwaltung gehören die Aufgaben des so genannten eigenen Wirkungskreises:
- Die Planungshoheit, d.h. die Gemeinde bestimmt den Rahmen, die Art und das Maß der Bebaubarkeit ihres Ortsgebiets, indem sie Bauleitpläne in eigener Verantwortung aufstellt
- Die Finanzhoheit, d.h. die Gemeinde kann ihr Finanzwesen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst regeln, insbesondere kann sie Abgaben erheben.
- Die Personalhoheit, d.h. die Gemeinde ist Arbeitgeberin, nicht etwa der Staat.
- Die Organisationshoheit, d.h. der Gemeinde steht die innere Organisation ihrer Verwaltung frei.
- Die Rechtsetzungsbefugnis, d.h. die Gemeinde kann Satzungen erlassen, also Ortsrecht schaffen.
Darüber hinaus gibt es die Aufgaben des so genannten übertragenen Wirkungskreises: Das sind die Aufgaben die der Stadt vom Staat durch Einzelgesetze übertragen werden, z.B. das Pass- und Meldewesen, der Katastrophenschutz, der Erlass sicherheitsrechtlicher Anordnungen und das Bereithalten von Antragsformularen und Weiterreichen dieser Formulare an die entsprechenden staatlichen Behörden. Für den übertragenen Wirkungskreis ist weitgehend der Oberbürgermeister, d.h. die Stadtverwaltung alleine zuständig.
Was wird in einer Stadt wie Bamberg beschlossen? Der Artikel 28 des Grundgesetzes gewährleistet den Kommunen alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Dementsprechend werden in den Kommunen keine Gesetze erlassen, sondern lediglich Verwaltungsangelegenheiten geregelt. Zu diesen Verwaltungsangelegenheiten zählen zunächst die Pflichtaufgaben der Gemeinden, die diesen vom Land übertragen werden. Solche Aufgaben sind zum Beispiel die Haushaltswirtschaft, das Straßenwesen oder die Abwasserbeseitigung. Darüber hinaus erfüllen Kommunen freiwillige Aufgaben, beispielsweise die Erhaltung öffentlicher Einrichtungen wie Schwimmbäder, Büchereien oder Museen. Welche Organe hat die Stadt? Die Stadt wird von zwei Hauptorganen verwaltet: Dem Stadtrat und dem Oberbürgermeister. Beide Organe werden direkt vom Volk gewählt und stehen deswegen rechtlich selbstständig nebeneinander. Deswegen ist kein Organ dem anderen über- oder untergeordnet. Darum kann es in der Praxis schon einmal zu „Kompetenzgerangel“ zwischen Stadtrat und Oberbürgermeister kommen. Wie finanziert die Stadt ihre Aufgaben? In Deutschland sind Steuern und allgemeine Zuweisungen von Bund und Ländern die Haupteinnahmequellen der Kommunen. Die beiden wichtigsten gemeindlichen Steuern sind die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Hinzu kommen noch örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern wie etwa die Hundesteuer oder die Zweitwohnungsteuer. Ein mit der Gewerbesteuer vergleichbarer Einnahmeblock ist der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer. Außerdem erhält die Stadt einen Teil der Umsatzsteuer. Bestimmte Leistungen der Stadt, werden durch Gebühren finanziert, bzw. teilfinanziert. Den Einnahmen stehen die Hauptausgabeblöcke aus Personal, sozialen Leistungen und Sachaufwendungen gegenüber.
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