Die zahlreichen und sehr unterschiedlichen EntscheidungsträgerInnen der Stadt Bamberg treffen immer wieder wichtige Entscheidungen, die die Zukunft unserer Stadt stark beeinflussen. Wie kommt es zu den politischen Entscheidungsprozessen der Stadt Bamberg? Um zu einer politischen Entscheidung zu gelangen, müssen eine Vielzahl unterschiedlicher Prozesse ablaufen. Zunächst können Wünsche und Beschwerden an die Stadträte und Stadträtinnen herangetragen werden, bzw entwickeln die Parteien auch selbst Ziele in ihren Wahlprogrammen. Auf Grund dessen kann dann jeder Stadtrat oder jede Stadträtin einen Antrag ausarbeiten. Darüber hinaus haben auch die einzelnen Parteien Wahlprogramme, die unter anderem durch Anträge umgesetzt werden sollen. Die Anträge werden nun an das Bürgermeisteramt und an die Presse weitergeleitet. Zunächst entscheidet jetzt der Oberbürgermeister, wann und in welchem Ausschuss (Senat) der Antrag bearbeitet wird. Parallel dazu können die Medien den Inhalt des Antrages veröffentlichen, wobei die Entscheidung darüber ihnen selbst obliegt. Dies kann zu einer öffentlichen Debatte über das Politikthema führen. Abschließend wird in der Tagung des jeweiligen Senates der Antrag behandelt. Wann entscheiden die Senate und wann der Stadtrat? Die Antwort auf diese Frage hängt von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren ab. Geregelt ist die Zuständigkeit in der Geschäftsordnung, die sich der Stadtrat in jeder Wahlperiode selbst gibt. Generell kann man sagen, dass die Senate in Sachfragen eine Entscheidungsbefugnis haben. Dagegen muss immer der Stadtrat einen Beschluss bestätigen, wenn dieser Auswirkungen auf die Finanzen der Stadt hat und bestimmte Wertgrenzen überschritten werden. Bei Unterschreitung der Wertgrenzen kann in vielen Fällen auch der Finanzsenat entscheiden. In der Praxis werden sehr häufig Entscheidungen in den Fachsenaten getroffen, da diese aber keine Zuständigkeiten in Finanzfragen haben (zumindest wenn es über die Ansätze der im Haushalt bereitgestellten Mittel hinausgeht), müssen alle Entscheidungen mit Finanzrelevanz in den Finanzsenat. Und dieser „kassiert“ dann sehr häufig die Beschlüsse der Fachsenate bzw. verschiebt die Wünsche in spätere Haushaltsjahre. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Der Jugendhilfeausschuss, der das beschließende Organ im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist, setzt sich aus stimmberechtigten und beratenden Mitgliedern aus dem Stadtrat und Wohlfahrtsverbänden zusammen und kann finanzielle Vorentscheidungen treffen, die jedoch nachträglich ebenfalls vom Stadtrat bzw. vom Finanzsenat bestätigt werden müssen.
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