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Wohnungsmarkt belastet Hartz-IV-Empfänger 26.07.2011
Aktuelles, BA-Thema, Soziales, Presse-Mitteilung
GAL fordert deshalb eine Anpassung der von der Stadt übernommenen Wohnkosten

Wer in Bamberg eine Wohnung sucht, weiß, wie angespannt der Wohnungsmarkt ist. Mietpreise sind in der letzten Zeit enorm gestiegen, Nebenkosten ohnehin schon seit Jahren. Davon sind indirekt besonders die Menschen betroffen, die auf staatliche Unterstützung durch Hartz IV angewiesen sind. Da für sie die Folgen immer bedrängender werden, möchte die GAL nun mit einem Antrag erreichen, dass die Stadt ihnen mehr Spielraum lässt.

Zum Hintergrund: Für die so genannten „Kosten für Unterkunft und Heizung“ (KdU) ist die Kommune zuständig. Sie muss bis zu einer angemessenen Höhe die tatsächlich anfallenden Kosten übernehmen. Die Angemessenheit richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und wird von jeder Kommune selbst festgelegt. Hartz-IV-EmpfängerInnen, die über diese Grenze kommen, müssen entweder die Kosten senken, z.B. durch geringere Nebenkosten oder Untervermietung, müssen sich eine billigere Wohnung suchen oder aber den über der Grenze liegenden Betrag aus dem Geld bestreiten, was sie eigentlich für den Lebensunterhalt bekommen.

Laut Ursula Sowa, wohnungspolitische Sprecherin der GAL-Fraktion, ist das „in vielen Fällen kaum zu bewältigen: Nebenkosten steigen für alle und sind nicht so einfach zu senken, Mieten werden immer teurer, das Wohnungsangebot hingegen knapper, und allein die Zahl der Stadtbau-Wohnungen mit Sozialbindung wurde in den letzten Jahren von 1400 auf 700 halbiert.“ Aus ihrer Sicht werden die in Bamberg geltenden Grenzen nicht mehr der aktuellen Situation am Wohnungsmarkt gerecht und stellen zunehmend eine bedrückende Belastung für die Betroffenen dar.

Eine Kommune, die soziale Fürsorge ernst nimmt, dürfe davor nicht die Augen verschließen, meint Sowa und fordert deshalb, die Angemessenheitsgrenzen anzupassen. Aus ihrer Sicht wird in der Bamberger Praxis auch die aktuelle Rechtssprechung des Bundessozialgerichts nicht ausreichend berücksichtigt. „Ziel muss sein, dass die Menschen, die auf Hilfe angewiesen sind, grundsätzlich in ihrer Wohnung verbleiben können, sofern deren Größe angemessen ist.“

sys


Rainer Sturm pixelio.de

Hartz-IV-Zahlungen für Wohnungskosten - da kann einem das Wasser bis zum Hals stehen...


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