Der diesbezügliche Wagemut ist in Bamberg nicht besonders ausgeprägt, wie das Beispiel Informationsfreiheitssatzung zeigt. Seit dem 1.11.2011 hat die Stadt Bamberg eine Informationsfreiheitsatzung (öffentliche Einsicht in Dokumente und Akten der Verwaltung). Jetzt können BürgerInnen bei der Verwaltung nachfragen, wie es mit Investitionen aussieht, welche Baupläne es in ihrem Stadtteil gibt, wie hoch die Feinstaubbelastung in einer Straße ist usw. Und OB Andreas Starke feierte dies im Rathausjournal als einen „wichtigen Schritt in Richtung mehr Bürgerfreundlichkeit und Transparenz in der Verwaltung“.
Eineinhalb Jahre zuvor, im Juli 2010, hatte Starke dies noch erfolgreich verhindert – mit Verweis auf seine Bürgersprechstunden, die Bürgerversammlungen und dass sich jede Bürgerin und jeder Bürger mit Fragen ja auch an die StadträtInnen wenden könne. Damit herrschte für ihn schon genügend Transparenz und Informationsmöglichkeit. Außerdem habe noch keine andere kreisfreie Stadt in Bayern eine solche Satzung, so der OB damals, andere hätten sie explizit abgelehnt, und überhaupt … dieser ganze Verwaltungsaufwand. Dieser Meinung schlossen sich CSU, SPD, Bürgerblock sowie Realisten/FDP an und stimmten gegen die Einführung einer Informationsfreiheitssatzung, die von den Freien Wähler beantragt und von der GAL unterstützt worden war. Auf Drängen von FW und GAL wurde die Verwaltung immerhin beauftragt, im Sommer 2011 noch mal zu berichten. Da man im Rathaus aber untätig blieb, mahnten GAL und FW am 1.8.2011 gemeinsam den erneuten Bericht an. Und tatsächlich, es hatte sich einiges getan. Mittlerweile hatten mehrere bayerische Städte Informationsfreiheitssatzungen eingeführt, u. a. München, Regensburg, Nürnberg, Ingolstadt und Würzburg. Deren Erfahrungen waren wohl nicht eben so, dass sie die Bamberger Verwaltung in Angst und Schrecken vor einem Massenansturm aktenwütiger BürgerInnen versetzten. Und so gab sich die Rathausspitze dann doch noch offen für den neuen Trend zum schicken transparenten Rathaus. Anderswo wurde dieser Trend bereits etwas früher erkannt als in Bamberg. Auf Bundesebene haben die BürgerInnen das Recht schon seit 2006. Ebenso in 11 von 16 Bundesländern (in Bayern nicht, entsprechende Anträge wurden von der CSU abgelehnt). Auf EU-Ebene gibt es das Recht seit 2001 – und in Schweden schon seit 1766. Aber wie das mit der Informationsfreiheit Bamberg konkret aussieht, siehe untenstehender Bericht „Ätsch! Die Verwaltung sagt nix!“ kila Informationsfreiheitssatzung IFS Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Bamberg § 1 (1) Jede Einwohnerin und jeder Einwohner der Stadt Bamberg im Sinne des Art. 15 Abs. 1 GO hat Anspruch auf freien Zugang zu den bei der Stadtverwaltung einschließlich der städtischen Eigenbetriebe vorhandenen amtlichen Informationen nach Maßgabe dieser Satzung.
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