Denkmalschutz und Lärmschutz – beim Bahnausbau steckt der Teufel im Detail. Wird eine gemauerte Schneise aus Lärmschutzwänden mitten durch die Stadt geschlagen, wenn der Bahnausbau auf der bestehenden Trasse verwirklicht wird? Die Frage ist gar nicht so leicht zu beantworten, denn allein schon bei der Angabe einer Höhe der Lärmschutzwände gerät man ins Spekulieren. Laut Bahn AG sind entlang der neuen Trasse drei Lärmschutzwände nötig, links und rechts der zweigleisigen Trasse mit 3 Metern Höhe, in der Mitte zwischen den beiden Gleisen mit 4 Metern Höhe. Diese Höhen sind vorgegeben durch den gesetzlichen Lärmschutz, und sie orientieren sich an den Gleisen, von denen der Lärm ja her kommt. Ob Schneise oder nicht – auch das hängt mit der Höhe der zu erwartenden Lärmschutzwände zusammen. Nur diesmal ist relevant, wie hoch sie im Vergleich zur umgebenden Bebauung sind, wie weit sie in die wichtigen Sichtachsen des Weltkulturerbes hineinragen, diese gar verdecken, wie mächtig und störend sie von Menschen außerhalb des Bahngeländes wahrgenommen. Und in diesem Zusammenhang ist es vertrackt, dass eine mögliche künftige Trasse durch die Stadt aller Wahrscheinlichkeit nach deutlich höher liegen wird als heute. Bautechnisch muss das Schienenbett höher sein als bisher, vor allem weil an den fünf Straßenunterführungen die Durchfahrtshöhe künftig gesetzlich vorgeschrieben größer sein muss. Die Unterführungen kann man aber nicht so einfach tiefer legen, weil das Gefälle der Straße sonst zu steil wird. Also muss das Gleisbett eben weiter nach oben. Kurzum: Vom Stadtbild aus betrachtet können aus den vorgeblich 3 und 4 Meter hohen Lärmschutzwänden leicht 4 und 5 Meter hohe Wände werden. Für die Haltung der Stadt, ob sie einer solchen Durchschneidung des Weltkulturerbes zustimmt, sollte das wichtig sein. Die bislang sehr abwartende Haltung der Stadt, das werde dann schon im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens thematisiert werden, ist dabei zu einfach. Es gilt, diese wichtige Frage – und vor allem die möglichen Alternativen – unverzüglich abzuklären. Die GAL stößt mit ihren diesbezüglichen Warnungen bislang leider wiederholt auf taube Ohren. usa / sys
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