Bürgerentscheid zum Hauptsmoorwald |
Die GAL versucht Licht in das Gewirr aus Hektarangaben, Stimmzetteldurcheinander, Behauptungen und Kompromissvorschlägen zu bringen.
Zahlreiche Antworten (z.B. zum Gewerbeflächenbedarf in Bamberg), Links, Grafiken und Luftbilder sind auch auf der Homepage der Bürgerinitiative zu finden.
Was wird abgestimmt? Die Bürger*innen können jeweils mit Ja und Nein zum Bürgerbegehren bzw. zum Ratsbegehren abstimmen. Rechts in den grünen Kästen können Sie den genauen Wortlaut der jeweiligen Fragestellungen von Bürgerbegehren und Ratsbegehren lesen. Inhalt und Folgen des Bürgerbegehrens sind ganz klar: Der Bebauungsplan 429 wird gänzlich gestoppt. Daran wäre der Stadtrat für mindestens ein Jahr gebunden, so sieht es das Gesetz vor. Inhalt und Folgen des Ratsbegehrens sind wesentlich schwammiger: Das Ratsbegehren (getragen von allen Fraktionen im Stadtrat außer der GAL) will den Bebauungplan 429 für ein Industrie- und Gewerbegebiet weiterführen, hat ihn aber im Vergleich zum Beginn des Bebauungsplanverfahrens etwas abgespeckt. Insbesondere für den geplanten Neubau der Verkehrspolizei am Ende der Moosstraße wurde ein anderer Standort in Bamberg-Süd (Tännig) gefunden. Außerdem bleibt der Schießplatz mit seinen Sandmagerrasen außen vor und soll nicht mehr bebaut werden. Ansonsten macht man eher vage Versprechungen, den Gewerbepark kleiner, grüner und besser zu gestalten, ohne allzu konkret zu werden. Im Stadtratsbeschluss vom 26.9.2018 fallen daher häufig eher unverbindliche Formulierungen wie „so schonend wie möglich“, „vorzugsweise“, „sinnvoller Ausbau“, „sollen möglichst“, „soll vorrangig“, „sind vorzusehen“ usw. Weiterhin werden Ausgleichsmaßnahmen für gerodeten Wald in Aussicht gestellt, die ohnehin gesetzlich geregelt sind, und etwa Hecken, Dachbegrünung, guter ÖPNV und umweltfreundliche Beleuchtung für den Gewerbepark versprochen, die heutzutage eigentlich selbstverständlich sein sollten.
Wie stimme ich richtig ab? Der Stimmzettel ist ziemlich verwirrend, und die Abstimmung wirkt unnötig kompliziert. Aber es ist laut Bayerischer Gemeindeordnung zwingend notwendig, dass man bei einem Bürgerentscheid auf jede Frage mit Ja oder Nein antworten können muss. Für den Fall, dass sowohl Rats- als auch Bürgerbegehren über das Quorum von 8.500 Ja-Stimmen (entspricht 15% der Wahlberechtigten) kommen, muss der Stimmzettel nach Bayerischer Gemeindeordnung auch die Stichfrage vorsehen.
NICHT abgestimmt werden der Kompromissvorschlag des Oberbürgermeisters (siehe Rathaus-Journal Nr. 17, Seite 3) und der Kompromissvorschlag der Bürgerinitiative (siehe https://rettetdenhauptsmoorwald.de/vorschlag/. Beide hatten zum Ziel, einen Bürgerentscheid zu verhindern, wurden aber jeweils von der Gegenseite abgelehnt. Der Kompromissvorschlag des Oberbürgermeisters fand auch im Stadtrat keine Mehrheit.
Um wie viele Hektar geht es denn nun wirklich? Tatsächlich schwirren derzeit durch Presse, öffentlichen Raum und Gerüchteküche verschiedene Hektar-Zahlen zum MUNA-Gelände und man weiß gar nicht, was nun eigentlich was sein soll. Die gesamte MUNA-Fläche ist 145 Hektar groß. Die Eingriffsfläche des Ratsbegehrens betrüge 70 ha (entspricht ca. 100 Fußballfeldern). Auf dieser Eingriffsfläche müssten 52 ha Wald gerodet werden (entspricht ca. 70 Fußballfeldern). Auf den 70 ha würden neue Gewerbeflächen im Umfang von 46 ha entstehen (entspricht ca. 63 Fußballfeldern). Die übrige Fläche von 24 ha verteilt sich auf 7-9 ha Straßen sowie weitere Flächen für Hochwassergräben, Straßenbegleitgrün und Baumfallzonen (= Abstandsflächen zwischen Bebauung und Wald). Der Bebauungplan überplant übrigens einige bereits bestehende B-Pläne, die Gewerbe in der Nähe der Gutenbergstraße schon heute vorsehen und ermöglichen: Hier handelt es sich um 4 ha zu rodende Fläche. Wenn die Stadt immer wieder behauptet, dass nur ein Drittel der gesamten MUNA-Fläche zum Gewerbepark wird, ist das im besten Fall ein Rechenfehler. Denn die Eingriffsfläche des Ratsbegehrens von 70 ha beträgt in Bezug auf 145 ha MUNA fast die Hälfte. Außerdem wird für das Ratsbegehren gerne als Argument gebracht, dass man den größten Teil der MUNA-Flächen als Naturfläche erhalten will. Auch hier lohnt ein genauerer Blick. Die wertvollen Sandmagerrasen auf dem Schießplatz sollen neuerdings nicht überplant, sondern als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden, das sieht das Ratsbegehren ausdrücklich vor und wäre tatsächlich ein anzuerkennender Fortschritt. Zuständig hierfür ist allerdings nicht die Stadt, sie kann sich nur bei der Regierung Oberfranken als zuständiger Behörde für eine Ausweisung einsetzen. Auch den MUNA-Wald zu Bannwald zu erklären, kann die Stadt Bamberg nur bei der Regierung Oberfranken beantragen. Dass der Bebauungsplan 429 von Anfang an einen Teil des Waldes überhaupt nicht antasten wollte, nämlich das Gebiet um den Sendelbach und südlich davon, lag und liegt weniger daran, dass man eine so große Zuneigung zu Bäumen hat, sondern dass es sich hier um ein Wasserschutzgebiet handelt und baurechtlich gar keine Bebauung zulässig wäre.
Ist der MUNA-Wald nun wertvoll oder eher nicht? Immer wieder wird vom MUNA-Wald als „Steckeleswald“ gesprochen. Das ist falsch. Die Nutzung des Geländes für Munitionsanlagen begann 1917. Baumwuchs auf den Munitionsbunkern war von Anfang an ausdrücklich erwünscht, denn er tarnte die Anlage aus der Luftsicht. Je weiter die Nutzung nach 1945 zurückging, desto ungestörter konnte sich die Natur entwickeln. Seit Übergabe des Geländes von der US-Army an den Bund Anfang der 1990er Jahre verwaltet der Bundesforst das Areal und nutzt es naturnah mit geringer wirtschaftlicher Bedeutung. Die noch erhaltenen 63 Bunkerbauten sind heute komplett mit Bäumen überwachsen und gelten als Waldflächen im Sinne des Waldgesetzes. Und auch die Offenlandbereiche bieten überraschend viel Natur. Es kommen seltene Biotope und viele gefährdete Pflanzen vor. Heidelerche, Haselmaus, Zauneidechse und mindestens 9 Fledermausarten bewohnen das Areal. Dazu kommen 3 Reptilien- und 5 Amphibienarten, sowie über 300 nachgewiesene Schmetterlingsarten, von denen 26 auf der Roten Liste der bedrohten Tierarten Bayerns stehen. So galt ein Nachtfalter, die hübsche Adlerfarneule, in Bayern als ausgestorben, bis sie auf der MUNA wiederentdeckt wurde. Das Landschaftsentwicklungskonzept für die Region „Oberfranken-West“ (LEK) weist dem Gebiet zudem eine hohe Bedeutung für den Naturhaushalt zu, aber auch für das angrenzende Siedlungsgebiet von Bamberg, und zwar in klimatischer und lufthygienischer Hinsicht. Nach einem Gutachten des Deutschen Wetterdienstes würde ein Gewerbepark die Kaltluftzufuhr in den Bamberger Osten deutlich reduzieren. Auch aus Klimaschutzsicht ist der MUNA-Wald trotz teilweiser Versiegelung relevant: 600 Tonnen Kohlendioxid pro Jahr werden dort gespeichert.
Wenn das Bürgerbegehren siegt, bleibt dann der MUNA-Wald auf immer unangetastet und unzugänglich? Die Entscheidung darüber liegt weiterhin in Händen der Stadt bzw. der Bamberger Wähler*innen. Jederzeit kann für das MUNA-Gelände oder Teile davon ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Dort könnten auch Wohnungen oder ein Mischgebiet geplant werden. Man könnte einen städteplanerischen Wettbewerb ausschreiben, um Bebauung im Einklang mit dem Wald und unter Nutzung vor allem der bereits versiegelten Flächen und der Bunker zu planen. Das MUNA-Gelände zu nutzen, ohne mit der Axt Kahlschlag zu betreiben, ist eine Herausforderung, der man sich stellen kann.
Stimmt die Behauptung der Stadt: „Im schlechtesten Fall veräußert die BImA die Flächen direkt an in- oder ausländische Großinvestoren. Ob dann Bamberger Belange berücksichtigt werden könnten, wäre äußerst fraglich.“? Nein! Denn die Planungshoheit liegt einzig und allein bei der Stadt. Das heißt, die Stadt (also der Stadtrat in seiner Mehrheit) kann bestimmen, ob überhaupt und was auf der Fläche gebaut werden darf. Dass ein Investor das Grundstück von der BImA kauft und dann darauf baut, was er will (wie die Stadt anscheinend suggerieren will), ist definitiv nicht möglich. Die BImA verkauft erst, wenn ein Bebauungsplan rechtskräftig ist, weil sich danach der Wert des Bodens und somit der Kaufpreis richtet. Vorgesehen und unstrittig ist zwischen BImA und Stadt ohnehin, dass die Stadt das MUNA-Gelände von der BImA erwirbt (auf Grundlage eines Bebauungsplans) und dann selbst entwickelt bzw. Bauflächen weiter veräußert. Dass die BImA an der Stadt vorbei an Spekulanten verkauft, ist absolut nicht zu erwarten. Und selbst wenn, mit ihrer Planungshoheit hätte die Stadt auch dann alles in ihrer Hand.
Wie kann es sein, dass das Rathausjournal so einseitig informiert? Das Rathausjournal wird zwar als Amtsblatt der Stadt Bamberg aus Steuergeldern finanziert (auch von Steuerzahler*innen, die auf Seiten des Bürgerbegehrens stehen), wirbt aber dennoch einseitig für das Ratsbegehren und damit gegen das Bürgerbegehren. Das ist korrekt und von der Rechtssprechung so gedeckt. Grund dafür ist, dass die Stadt mit Beschluss des Ratsbegehrens parteilich geworden ist und sich auch so verhalten darf. Selbstverständlich muss sie sachlich korrekt bleiben, aber sie darf in ihren Veröffentlichungen alle Argumente pro Ratsbegehren aufführen und die Gegenargumente bzw. die pro Bürgerbegehren nicht. Die Stadt darf also Informationsveranstaltungen finanzieren, bei denen die Haltung des Ratsbegehrens propagiert wird. Sie darf mit dem Personal der Stadt Ortsbegehungen auf dem großen Gelände durchführen und dort die Flächen zeigen, die aus ihrer Sicht die Argumentation für eine Waldrodung untermauern. Sie darf sogar zwei Wochen ein Ladenlokal in bester Innenstadtlage mieten, um dort Informationen zum Bürgerentscheid und vermutlich pro Ratsbegehren darzustellen. Die Rechtssprechung akzeptiert, dass die Mittel zwischen Bürgerinitiative und Stadt damit ungleich verteilt sind und ein Kampf „David gegen Goliath“ geführt wird. In den beiden Rathausjournalen Nr. 16 und Nr. 17 wird dies deutlich. Hart an der Grenze zur richterlich geboten Sachlichkeit ist im RJ Nr. 17, Seite 3 der rosa Kasten am unteren Seitenende. Dort wird detailliert mit Prozent- und Hektarangaben der Kompromissvorschlag des Oberbürgermeister aufgeführt, der aber längst vom Tisch ist und beim Bürgerentscheid überhaupt nicht zur Abstimmung steht. Bürger*innen können so leicht glauben, dass die Punkte im rosa Kasten das sind, worüber sie zu entscheiden haben. Das ist aber nicht der Fall.
Wie ist der 50%-Kompromissvorschlag des OB einzuordnen, der von der Bürgerinitiative abgelehnt wurde, im Stadtrat keine Mehrheit fand und nun auch nicht zur Abstimmung steht? Der Vorschlag beinhaltete eine sehr weitgehende Reduzierung des Bebauungsplans 429 und strafte damit alle Katastrophen- und Weltuntergangsszenarien Lügen, die OB, Verwaltung und Stadtrat an die Wand gemalt hatten für den Fall, dass die MUNA nicht für Industrie und Gewerbe in großem Stil genutzt werden würde. Der Vorschlag bewies: Es scheint auch eine Nummer kleiner zu gehen. Das war schon ein großer Erfolg der Bürgerinitiative, die 13.000 Bürger*innen in Bewegung brachte. Dass es die Bürgerinitiative dennoch ablehnte, sich auf den Kompromissvorschlag des OB einzulassen, war korrekt, denn das Mandat der Bürger*innen wollte einen Stopp des Bebauungsplans und einen Erhalt des Waldes – und das war bei den OB-Plänen nicht gegeben. Als der OB seinen Kompromissvorschlag im Stadtrat zur Abstimmung stellte, war das für die GAL-Stadtratsmitglieder nicht einfach. Zum einen stehen die Grünen fest an der Seite der BI-Leute und unterstützen voll und ganz deren Pläne, also nicht den Kompromissvorschlag. Zum anderen aber stand zur Abstimmung, die Mammut-Pläne des Ratsbegehrens durch eine deutlich abgespeckte Variante zu ersetzen. Wäre der OB-Vorschlag vom Stadtrat angenommen worden und als neues Ratsbegehren in den Bürgerentscheid eingegangen, wären die Mammut-Pläne auf jeden Fall vom Tisch gewesen. Deshalb stimmte die GAL für den Vorschlag im Stadtrat, um noch Schlimmeres sicher zu verhindern. Bekanntlich fand sich jedoch dafür keine Mehrheit. Etwas skeptisch lässt die Tatsache anmuten, dass zum Zeitpunkt, als der OB die Abstimmung im Stadtrat vornahm, viele Wahlbenachrichtigungen an die Bürger*innen bereits verschickt waren. Und nicht nur das: 1500 hatten bereits per Briefwahl abgestimmt. Wie hätte da überhaupt noch ein neues Ratsbegehren das alte ersetzen sollen? Der OB verkauft sich seither als der redliche und an der Sturheit der Kombattanten gescheiterter Mediator, der den goldenen Mittelweg bereit gehalten hätte. Auf diese Weise hofft er wohl, sich die Verliererschuhe nicht überziehen zu müssen, wenn das Bürgerbegehren beim Bürgerentscheid gewinnt. Auch die hinter ihm stehende SPD-Fraktion versucht nun diesen Kompromissvorschlag als Pro-Argument für das Ratsbegehren einzubringen und zu versprechen, dass sie sich bei einer Weiterführung des Bebaungsplans dafür einsetzen wird (bei einem Stimmenanteil der SPD mit 10 von 44 Mandaten ein durchaus hoch gestecktes Ziel).
Wie sind die Parallelen zwischen Hauptsmoorwald-Bürgerbegehren und Radentscheid-Bürgerbegehren? Das Bürgerbegehren „Radentscheid Bamberg“ war ebenfalls in diesem Jahr erfolgreich und reichte deutlich mehr Unterschriften im Rathaus ein als nötig gewesen wären. Zu einem Bürgerentscheid, also einer Abstimmung der Bürger*innen, kam es aber nicht, weil der Stadtrat die Ziele des „Radentscheid Bamberg“ übernahm: Sieben der zehn Radentscheid-Ziele wurden für einen Bürgerentscheid für formal zulässig erklärt und dann vom Stadtrat durch eigenen Beschluss übernommen. Dennoch sind die Erfahrungen der Radentscheid-Initiatoren im weiteren Verlauf sehr ernüchternd. Denn die im Begehren formulierten Ziele mussten aus juristischen Gründen eher allgemein gehalten werden und blieben es deshalb auch bei der Übernahme durch den Stadtrat. Für die eigentliche Umsetzung der Ziele muss der Stadtrat noch weiter Farbe bekennen: etwa Finanzmittel bereit stellen, Fahrradstraßen ausweisen, Fahrradstellplätze bauen, Autostellplätze reduzieren, Verkehrsführungen ändern usw. Und leider ist die Stadtratsmehrheit hier weit in Verzug geraten. Deshalb ist verständlicherweise die Skepsis der Hauptsmoorwald-BI sehr groß, wenn es um vage Zugeständnisse und Versprechungen seitens des Stadtrats zu einer Reduzierung oder Verbesserung des Bebauungsplans 429 geht. Deshalb beharrt die BI auf einem Stopp des Bebauungsplans.
Wie ist die Haltung der GAL zum MUNA-Gelände im Hauptsmoorwald? Die Bamberger Grünen sprachen sich von Anfang an, noch lange bevor die BI entstand, gegen die überdimensionierten Pläne für ein Industrie- und Gewerbegebiet auf dem MUNA-Gelände aus. Im Dezember 2014 berichteten wir erstmals in der gaz 80 (Grün-Alternative Zeitung). Im Januar 2016 machten wir eine öffentliche Ortsbegehung auf dem gesperrten Gelände mit interessierten Bürger*innen. Die GAL veranstaltete einen GAL-Info-Abend mit Experten vom Bund Naturschutz im Februar 2016. Dies nur als einzelne Beispiele. Die GAL unterstützt daher das Ziel der BI und deren Bürgerbegehren „Für den Hauptsmoorwald“, den Bebauungsplan 429 zu stoppen. Das heißt nicht, dass sich die GAL einer künftigen Beplanung von Teilen des Geländes komplett verschließt. Hierfür braucht es aber einen völlig neuen Ansatz, sorgsame und flächenschonende Planung, planerische Rücksichtnahme auf die besondere Lage im Wald und eine gute, geduldige und demokratieorientierte Bürgerbeteiligung.
sys
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BÜRGERBEGEHREN "Für den Hauptsmoorwald"
„Sind Sie dafür, dass sämtliche gemeindliche Planungen (Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 429) gestoppt werden, die der Errichtung eines Industrie- oder Gewerbegebietes im Bamberger Teil des Hauptsmoorwaldes inklusive der Flächen von Muna und Schießplatz dienen?“ | |
RATSBEGEHREN „Bambergs Zukunft: Hauptsmoorwald erhalten und 'Muna' gestalten“
„Sind Sie dafür, dass der Bebauungsplanentwurf Nr. 429 mit der Zielsetzung überarbeitet und so fortgeführt wird, dass der Hauptsmoorwald – wie bisher – als Naherholungsgebiet erhalten bleibt und darüber hinaus die seit Jahrzehnten abgesperrte Fläche der ehemaligen militärisch genutzten Munitionsanstalt (Muna) zum einen Teil als neues Naherholungsgebiet und zum anderen Teil als „Grüner Gewerbepark“, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, entwickelt werden kann?“ | |