Die Kommune - wer? wie? was? wieso? weshalb? warum?
Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung regeln Städte wie Bamberg ihre eigenen Angelegenheiten im Rahmen der Gesetze selbst und eigenverantwortlich. Dazu dürfen Gemeinden eigene Steuern und Abgaben erheben. All dies wird durch die Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt. Was verbirgt sich hinter dem Begriff der kreisfreien Stadt? Die Stadt Bamberg ist eine Gebietskörperschaft des öffentlichen Rechts und stellt als Gemeinde die kleinste politische Einheit im Staatsaufbau (Bund – Länder – Kommunen) dar. Im Prinzip stellt die Gemeinde damit unter geographischen, soziologischen und politischen Gesichtspunkten das Fundament des Staates dar. Welche Aufgaben hat die Stadt? Zum Kernbereich der Kommunalen Selbstverwaltung gehören die Aufgaben des so genannten eigenen Wirkungskreises:
Was wird in einer Stadt wie Bamberg beschlossen? Der Artikel 28 des Grundgesetzes gewährleistet den Kommunen alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Dementsprechend werden in den Kommunen keine Gesetze erlassen, sondern lediglich Verwaltungsangelegenheiten geregelt. Zu diesen Verwaltungsangelegenheiten zählen zunächst die Pflichtaufgaben der Gemeinden, die diesen vom Land übertragen werden. Solche Aufgaben sind zum Beispiel die Haushaltswirtschaft, das Straßenwesen oder die Abwasserbeseitigung. Darüber hinaus erfüllen Kommunen freiwillige Aufgaben, beispielsweise die Erhaltung öffentlicher Einrichtungen wie Schwimmbäder, Büchereien oder Museen. Welche Organe hat die Stadt? Die Stadt wird von zwei Hauptorganen verwaltet: Dem Stadtrat und dem Oberbürgermeister. Beide Organe werden direkt vom Volk gewählt und stehen deswegen rechtlich selbstständig nebeneinander. Deswegen ist kein Organ dem anderen über- oder untergeordnet. Darum kann es in der Praxis schon einmal zu „Kompetenzgerangel“ zwischen Stadtrat und Oberbürgermeister kommen. Wie finanziert die Stadt ihre Aufgaben? In Deutschland sind Steuern und allgemeine Zuweisungen von Bund und Ländern die Haupteinnahmequellen der Kommunen. Die beiden wichtigsten gemeindlichen Steuern sind die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Hinzu kommen noch örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern wie etwa die Hundesteuer oder die Zweitwohnungsteuer. Ein mit der Gewerbesteuer vergleichbarer Einnahmeblock ist der Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer. Außerdem erhält die Stadt einen Teil der Umsatzsteuer. Bestimmte Leistungen der Stadt, werden durch Gebühren finanziert, bzw. teilfinanziert. Den Einnahmen stehen die Hauptausgabeblöcke aus Personal, sozialen Leistungen und Sachaufwendungen gegenüber. |