GAL-Kommunalwahlprogramm 2014
Ziel 12 – Die aktive Bürgerstadt - lebendige Kultur demokratischer Bürgerbeteiligung
Der Bürger und die Bürgerin müssen im Mittelpunkt der Kommunalpolitik stehen – darauf können sich sicher alle einigen. Doch wenn es darum geht, dieses Ziel konkret umzusetzen, zeigen sich rasch die Probleme. Jedenfalls in Bamberg: Auf der Internet-Seite der Stadt Bamberg gibt es zwar einen „Bürger-Dialog“. Ob dies aber zu einem tatsächlichen Eingehen auf die Wünsche und Anregungen führt, darf nach wie vor bezweifelt werden. In formalen, gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren der Bürgerbeteiligung (z.B. bei Bebauungsplänen) werden die Argumente der Bürger_innen zwar formal „gewürdigt“, aber letztendlich meist abgebügelt. Wenn die Stadtspitze und der Stadtrat dann wirklich einmal ratlos sind und nicht mehr wissen, wie es weitergehen soll, dann werden die Bürger_innen gerne gefragt. Zum Beispiel beim „Masterplan Innenstadt“. Doch wenn eben diese Bürger_innen dann Vorschläge vorlegen, die der Stadtratsmehrheit und/oder wichtigen Lobbygruppen nicht in den Kram passen, dann werden die Ergebnisse der Bürger_innenbeteiligung schnell wieder in die Schubladen gesteckt. Zurück bleiben enttäuschte und demotivierte Bürger_innen.
Deshalb: Bürgerbeteiligung ist machbar! Dass es auch anders geht, zeigen Kommunen in Bayern (etwa im oberbayerischen Weyarn) und anderswo (in Heidelberg beispielsweise gibt es eine Bürgerbeteiligungssatzung!) zum Teil schon seit Jahren: dort werden die Bürger_innen und ihre Anliegen, Anregungen und Initiativen ernst genommen und als wertvolle Beiträge zur Entwicklung der Zivil- und Stadtgesellschaft aufgenommen.
In Bamberg: was wir wollen Mit folgenden Schritten kann sich Bamberg entschlossen auf den Weg zu einer echten Bürgerbeteiligung machen:
Offenheit und Transparenz: Die Informationsfreiheitssatzung wird ohne unnötige Restriktionen umgesetzt, die Stadtrats- und Senatsunterlagen aus den öffentlichen Teilen der Sitzungen werden interessierten Bürger_innen vorab zum Herunterladen im Internet zur Verfügung gestellt. Eine Übertragung der Stadtratssitzungen im Internet via Live-Stream wird – sofern technisch und finanziell machbar – ermöglicht. Des Weiteren werden die Protokolle mit den Abstimmungsergebnissen nach Fraktionen der Stadtrats- und Senatssitzungen zeitnah auf der Internetseite der Stadt veröffentlicht.
Bürgerbeteiligung ernst nehmen: Für eine echte Beteiligung der Bürger_innen gibt es mittlerweile ein breites Spektrum erprobter und bewährter Methoden. Die diskursive Gestaltung von Bürgerversammlungen, die frühzeitige Einbeziehung der Bürger_innen in Planungsprozesse, die Mitsprache bei der Gestaltung des Kommunalhaushalts sind nur einige wenige Beispiele für die vielfältigen Möglichkeiten, die es hier gibt. Die Konversion der US-Flächen in Bamberg-Ost soll zu einem kreativen Experimentierfeld und zu einer Bewährungsprobe für eine echte und ernst gemeinte Bürgerbeteiligung werden. Damit dies aber auch funktioniert und nicht – wie beim Masterplan Innenstadt – zu Frustration und Streit führt, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein. Eine durchdachte und systematische Beteiligungskultur muss zumindest die folgenden Kriterien erfüllen, wenn sie die Legitimation kommunalpolitischer Entscheidungen wirklich erhöhen will:
Verwaltung schulen: Eine solche Beteiligungskultur hängt entscheidend davon ab, dass die Stadtverwaltung sie als Bereicherung und nicht als Bedrohung wahrnimmt. Nur dann nämlich wird sie die notwendigen Informationen transparent und gut aufbereitet zur Verfügung stellen. Und sie muss natürlich das notwendige methodische und organisatorische Know-how haben, um solche Beteiligungsverfahren erfolgreich durchzuführen. Das erfordert entsprechende finanzielle Ressourcen und dafür geschulte Mitarbeiter_innen. Für beides will die GAL im Haushalt ausreichende Finanzmittel bereitstellen. Ganz wichtig für das Funktionieren einer lebendigen Kommunaldemokratie ist es, dass die Bürger_innen und der Stadtrat wissen, welche Reichweite ein Beteiligungsverfahren hat. In aller Regel haben solche Verfahren eine lediglich beratende bzw. planende Funktion, die letztliche Entscheidung wird entweder im demokratisch legitimierten Gremium (dem Stadtrat) oder von der gesamten Bürgerschaft (via Bürgerentscheid) zu treffen sein. |
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