BAmberger Thema
Naturschutz wird auf den Kopf gestellt | 18.08.2017
Umwelt+Klima, Aktuelles, BA-Thema, Presse-Mitteilung, Konversion, Bauen+Denkmal
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Der 60 Hektar große, jahrzehnte alte MUNA-Wald soll abgeholzt und durch Neupflanzung in 50 km Entfernung ersetzt werden. Die GAL kritisiert, dass dies nur durch Paragraphen-Jonglieren möglich wird.
Pressemitteilung Das Vorhaben, den MUNA-Wald, den die Stadt Bamberg für den geplanten „Gewerbepark Geisfelderstraße“ abholzen will, mit Aufforstungsflächen in Stadtlauringen auszugleichen, stößt bei den Bamberger Grünen auf harsche Kritik. Tatsächlich mutet es auch für Laien merkwürdig an, die Bamberger Waldfläche in einem Gebiet nahe Schweinfurt, 50 km entfernt, auszugleichen. Während hier 60 Hektar dicht gewachsener Wald abgeholzt werden sollen, plant man bei Stadtlauringen landwirtschaftlich genutzte Fläche in Waldfläche umzuwandeln und neu aufzuforsten. Die geplante Maßnahme sorgt nicht nur in Bamberg für Aufregung. Wie bereits berichtet, wehren sich auch die Gemeinde Stadtlauringen sowie die dortigen Landwirte heftig dagegen, dass ihre Pachtverträge aufgelöst und ihre Äcker mit Bäumen bepflanzt werden sollen. Tatsächlich wird der Naturschutz-Gedanke eines Verlustausgleichs nach Worten von GAL-Vorstandsmitglied Peter Gack auf den Kopf gestellt. Und dabei hilft offenbar juristische Spitzfindigkeit: „Selbstverständlich kann ein frisch gepflanzter Wald nicht so einfach einen 50 bis 100 Jahre gewachsenen naturnahen Wald wie auf dem Muna-Gelände ersetzen, noch dazu so weit entfernt“, sagt Gack. Aber dem bayerischen Waldgesetz sei damit Genüge getan, es verlange einfach einen 1:1-Ausgleich – egal, welche Qualität, egal, wo. #Neben dem Waldgesetz schreibe auch das Bundesnaturschutzgesetz einen Ausgleich vor, ergänzt GAL-Stadtrat und Jurist Ralf Dischinger. Hier müsse ein Ausgleich innerhalb des so genannten „Naturraums“ erfolgen, ein definierter biologischer Fachbegriff, der auch juristisch so verwendet wird, erklärt er. Das Bundesverwaltungsgericht stelle in seiner bisherigen Rechtssprechung hohe Anforderungen wie etwa eine bioökologische Wechselbeziehung. „Aber den nach diesem Gesetz notwendigen Ausgleich will man durch Maßnahmen erreichen, die gar nichts mit Wald zu tun haben müssen, sondern anderweitig eine naturschutzrelevante Aufwertung beinhalten.“ Gack und Dischinger kritisieren dieses Paragraphen-Gemenge: „Da wird mit allen juristischen Möglichkeiten so lange jongliert, bis man formal-rechtlich irgendwie einen akzeptablen Ausgleich für den Verlust von 60 Hektar MUNA-Wald hinbekommt.“ Die Planungen würden aber evident gegen Geist, Sinn und Zweck des Naturschutzgesetzes verstoßen. Und das Ergebnis sei vor allem das eine: Die Bamberger Bevölkerung verliert ein Waldstück mit 50 bis 100 Jahre alten Bäumen in der Größe von immerhin 85 Fußballfeldern, mit allen Folgen für das Nahklima der Stadt und für Naturhaushalt und heimische Artenvielfalt. Und ersatzweise solle dieser Wald mit kleinen Bäumchen in 50 km Entfernung neu gepflanzt werden, in einem Gebiet, das in keinem naturräumlichen Zusammenhang mit Bamberg steht und auch für die Bamberger Bevölkerung keine Bedeutung hat. Die GAL plädiert seit Beginn der Diskussion um den „Gewerbepark Geisfelderstraße“ dafür, auf die Pläne für ein Industriegebiet in dieser Größenordnung zu verzichten. Statt dessen sollen die wertvollen Wald- und Sandmagerrasenflächen komplett erhalten bleiben und nur im Umfeld der bereits jetzt vorhandenen ehemaligen Munitionslagerbauten Gewerbeflächen entstehen, die sich planerisch behutsam in den Wald einfügen. sys |
Der MUNA-Wald am Sendelbach. Eine Herde Mufflons lebt im MUNA-Wald. |
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