Der Stadtrat

Der Stadtrat von Bamberg tagt einmal im Monat um Beschlüsse zu fassen. Die Sitzungen finden in der Regel am letzten Mittwoch im Monat statt (in der Ferienzeit gibt es meist andere Regelungen) und beginnen um 16 Uhr. Tagungsort für die Stadtratsvollsitzung ist in der Regel der Spiegelsaal der Harmonie am Schillerplatz. Die aktuellen Sitzungstermine und weitere Informationen finden sich auf der Seite der Stadt Öffnet externen Link in neuem FensterÖffnet externen Link in neuem Fensterunter www.stadt.bamberg.de
Der Stadtrat von Bamberg besteht aus 44 Stadtratsmitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden. Er stellt das höchste Entscheidungsgremium der Stadt dar.

Was ist ein Stadtrat?

Ein Stadtrat ist die Bezeichnung für die gewählte Stadtvertretung, also die kommunale Volksvertretung der Bürgerinnen und Bürger in den Städten. Der Stadtrat soll die gemeindliche Verwaltung überwachen und ist im Rahmen der kommunalen Rechtsetzungshoheit ein wichtiges Organ der kommunalen Selbstverwaltung. Die Stadtratsmitglieder werden zumeist auch als Stadträtin oder Stadtrat bezeichnet. In Deutschland ist es die Regel, dass alle gewählten Stadträtinnen und Stadträte ehrenamtlich arbeiten. Zum Ausgleich von finanziellen Nachteilen und Mehraufwendungen aufgrund des Mandats erhalten sie eine Aufwandsentschädigung, die von Kommune zu Kommune unterschiedlich hoch ist.

Welche Aufgaben hat der Stadtrat?

Der Stadtrat ist kollegiales Verwaltungsorgan der Gemeinde und wird als solches sowohl gestaltend als auch ausführend tätig. Zahlreiche Aufgaben werden von ihm erledigt: Darunter fallen die Wahl der weiteren Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie die Wahl der berufsmäßigen Stadträtinnen und Stadträte. Darüber hinaus bildet der Stadtrat Ausschüsse und teilt diesen gewisse Aufgabenbereiche zu. Der Stadtrat ist für den Haushalt verantwortlich, hat das Recht, Ehrungen zu verleihen, über alle wirtschaftlichen, kulturellen, sozialen und finanziellen Angelegenheiten mitzubestimmen und über die Stellenvergabe der Stadt mit zu entscheiden.

Wer darf den Stadtrat wählen?

Der Stadtrat wird normalerweise alle sechs Jahre gewählt. Gewählt wird in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen. Das aktive Wahlrecht, d. h. das Recht bei der Wahl seine Stimme abgeben zu können, besitzen alle Deutschen sowie alle EU-BürgerInnen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine weitere Bedingung ist, dass die Wählerinnen und Wähler seit mindestens drei Monaten den Schwerpunkt ihrer Lebenshaltung in der Stadt haben und nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer darf sich zur Wahl für den Stadtrat aufstellen lassen?

Wählbar in den Stadtrat sind alle Deutschen sowie alle Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedsstaates der EU, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, die seit mindestens sechs Monaten vor dem Wahltermin in der jeweiligen Kommune ihren Hauptwohnsitz innehaben und die nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen die Wählbarkeit verloren haben.

Wer leitet den Stadtrat?

Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Stadtrates und beruft den Stadtrat unter Angabe der Tagesordnung ein. Die Kompetenzen des Oberbürgermeisters betreffen die Vorbereitung und Leitung der Sitzungen, aber auch die Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Zuständigkeit.

Sind die Stadträtinnen und Stadträte hauptberuflich tätig?

Der Stadtrat besteht aus 44 ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträten, die bei den Kommunalwahlen gewählt werden, und in der Regel Parteien oder Listen angehören. In Bamberg gibt es außerdem noch die so genannten Öffnet externen Link in neuem Fensterberufsmäßigen Stadträte. Dies sind kommunale Wahlbeamte auf Zeit. Sie haben im Stadtrat Antragsrecht, aber mit Ausnahme des 2. Bürgermeisters kein Stimmrecht, sondern üben nur beratende Funktion aus. Die berufsmäßigen Stadtratsmitglieder werden häufig auch als Referenten bezeichnet.

Wie ist eine Stadtratssitzung strukturiert?

Die Spielregeln für eine Stadtratssitzung sind in der Geschäftsordnung definiert, die der neu gewählte Stadtrat nach der Kommunalwahl in der konstituierenden Sitzung beschließt. Die Leitung der jeweiligen Stadtratssitzungen hat der Oberbürgermeister inne. Die Themen der Stadtratssitzung sind durch vorherige Verteilung der Tagesordnungspunkte bekannt. Was in der jeweiligen Sitzung behandelt wird, hängt von den Anträgen der Fraktionen und Ausschussgemeinschaften, sowie vom Bürgermeisteramt und der Verwaltung, also den Referenten, ab. Der Oberbürgermeister eröffnet als Sitzungsleiter die Stadtratssitzung, ruft die einzelnen Tagesordnungspunkte auf, kann Sachvorträge zu den Tagesordnungspunkten halten, den Ablauf der Beratungen durch Worterteilungen leiten und muss die Sitzung am Ende schließen. Normalerweise nehmen die einzelnen Fraktionen zu den Tagesordnungspunkten Stellung und legen ihre Position dar. Häufig kommt es auch zu Beschlussfassungen.

Wie ist die aktuelle Zusammensetzung des Bamberger Stadtrats?

Die aktuelle Zusammensetzung des Stadtrats sowie Informationen über Sitzungen (Termine, Vorlagen, Beschlüsse) kann man im Öffnet externen Link in neuem FensterBürgerinformationssystem der Stadt Bamberg finden.