Die Verwaltung

Wie gliedert sich die Verwaltung der Stadt Bamberg?

Die Stadtverwaltung gliedert sich in den Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters, in den des Bürgermeisters und Kulturreferenten und in die weiteren Öffnet externen Link in neuem FensterFachreferate, die jeweils der Leitung eines Fachreferenten (Berufsmäßiger Stadtrat) unterstehen.

Zusammen regeln der Oberbürgermeister, der Bürgermeister und die Fachreferenten die alltäglichen Angelegenheiten der Verwaltung in alleiniger Zuständigkeit. Die Repräsentation der Verwaltung erfolgt durch den Oberbürgermeister und in dessen Vertretung durch den Bürgermeister. Jedes Fachreferat spaltet sich dann nochmals in einzelne Ämter auf: Das Ordnungsamt, das Umweltamt, das Amt für Soziale Angelegenheiten oder das Straßenverkehrsaufsichtsamt sind hierfür vier Beispiele.

Neben der Kernverwaltung gibt es den Entsorgungs- und Baubetrieb (dort werden die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung, der Straßenunterhalt, der Winterdienst und die Entwässerung erfüllt).
Darüber hinaus sind viele Aufgaben in eine Vielzahl von GmbHs ausgegliedert. Die wichtigsten Tochtergesellschaften sind die Stadtwerke Bamberg GmbH, die Stadtbau GmbH und die Stadthallen GmbH.
Die Sozialstiftung Bamberg – als komplett eigenständige Organisation – erfüllt Aufgaben der Gesundheits- und der Altenpflege.

 

Da die Verwaltung der Stadt Bamberg sehr komplex ist, gibt es ein Organigramm der Stadt Bamberg, welches die gesamte Verwaltung graphisch darstellt.
Dieses Organigramm findet sich Öffnet externen Link in neuem Fensterhier.

Eine Übersicht über die Töchter der Stadt und die Verlinkung zu den Töchtern findet sich Öffnet externen Link in neuem Fensterhier.

Welche Aufgabenbereiche unterstehen dem Oberbürgermeister?

Generell befasst sich der Oberbürgermeister mit vier Aufgabenbereichen:

  • Er vertritt die Stadt nach innen und außen und nimmt folglich repräsentative Aufgaben war.
  • Der Oberbürgermeister ist der Chef der Verwaltung und der Vorsitzende des Stadtrats.
  • Er ist dafür verantwortlich, dass die Stadtratsbeschlüsse vollzogen werden.
  • Und er erledigt eigenständig die laufenden Angelegenheiten der Verwaltung, worunter vor allem routinemäßig wiederkehrende Ereignisse zu verstehen sind.


Eine Besonderheit sind die so genannten „dringlichen Anordnungen“, die der Oberbürgermeister eigenmächtig – d.h. ohne Befassung des Stadtrates - verfügen kann, allerdings nur in dringlichen Fällen. Die Dringlichkeit liegt dann vor, wenn eine Entscheidung so kurzfristig gefällt werden muss, dass eine Ladung des Stadtrats auf keinen Fall mehr möglich ist oder nur mit unverhältnismäßigen Aufwand.

Zu den Aufgaben des Oberbürgermeisters siehe auch Öffnet externen Link in neuem Fensterhier.

Was kennzeichnet die Referate besonders aus?

Die Referate werden von einem Fachreferenten geführt, der die Position eines „berufsmäßigen Stadtrates“ innehat. Dies bedeutet, dass der jeweilige Fachreferent hauptberuflich tätig ist und nicht von den BürgerInnen der Stadt, sondern vom Stadtrat gewählt wurde, weshalb er im Stadtrat kein Stimmrecht besitzt. Eigentlich sollte der Fachreferent den Stadtrat im Vorfeld der Stadtratsentscheidung objektiv und unabhängig beraten und auch Alternativvorschläge erarbeiten. Der Fachreferent hat auch ein eigenes Antragsrecht und kann (theoretisch) seine Anträge unabhängig von der Meinung des Oberbürgermeisters begründen und Mehrheiten im Stadtrat suchen. Leider existiert diese Unabhängigkeit nur in der Theorie.

Zuständigkeiten des Finanzreferats:

Das Finanzreferat ist verantwortlich für sämtliche Fragen der Finanzplanung und Vermögensverwaltung. Somit befasst es sich mit der Entwicklung von Finanzierungsmodellen und den Grundfragen des gesamten Haushalts. Politische Relevanz erfährt das Finanzreferat vor allem, weil es den Haushaltsvorschlag erarbeitet, auf dessen Basis die Haushaltsberatungen im Stadtrat geführt werden, welches Amt wie viel Geld bekommt und welche Stellen geschaffen, gehalten oder eingespart werden.

Nähere Informationen zu diesem Referat finden sich Öffnet externen Link in neuem Fensterhier.

Zuständigkeiten des Referats für Zentrale Steuerung,
Personalwesen und Konversionsmanagement:

Das Personalreferat hat in Bamberg die Zuständigkeit für eine Vielzahl von Ämtern, die in anderen Städten häufig dem Oberbürgermeister direkt unterstellt sind. In Bamberg wurde im Jahr 2009 dieses Referat zur Entlastung des Oberbürgermeisters geschaffen. In seine Zuständigkeit fallen unter anderem das Amt für Wirtschaft, das Bürgermeisteramt mit der gesamten Pressestelle, das Rechnungsprüfungsamt und das Personal- und Organisationsamt.

Das Bürgermeisteramt erledigt beispielsweise Sekretariatsdienste, regelt die allgemeinen Angelegenheiten und die Organisation, sowie Koordination der Sitzungen von Stadtrat und Ältestenrat und kümmert sich um die organisatorische Abwicklung von Ehrungen und Bürgerversammlungen.

Nähere Informationen zu diesem Referat finden sich Öffnet externen Link in neuem Fensterhier.

Zuständigkeiten des Sozial- und Umweltreferats:

In die Zuständigkeit des Sozial- und Umweltreferats fallen das Amt für Soziale Angelegenheiten, das Stadtjugendamt, das Umweltamt, aber beispielsweise auch das Ordnungsamt, das Straßenverkehrswesen, das Einwohnermeldewesen und das Standesamt.

Nähere Informationen zu diesem Referat finden sich Öffnet externen Link in neuem Fensterhier.

Zuständigkeiten des Kultur- und Schulreferats:

Dem Kulturreferat unterstehen unter anderem das Kulturamt, der Tourismus- und Kongressservice, das Schulverwaltungs- und Sportamt, das Historische Museum, das E.T.A.-Hoffmann-Theater, die Musikschule, das Stadtarchiv und (eingeschränkt) die Stadtbibliothek. In Bamberg wird das Kultur- und Schulreferat vom Zweiten Bürgermeister geleitet.

Nähere Informationen zu diesem Referat finden sich Öffnet externen Link in neuem Fensterhier.

Zuständigkeiten Baureferats?

Das Baureferat ermöglicht, begleitet und erleichtert die Bau- und Planungsleistungen von Bürgerinnen und Bürgern, InvestorInnen, BauherrInnen, Unternehmen und ArchitektInnen. Es achtet auf die Einhaltung des gesetzlichen Rahmens und koordiniert die oft unterschiedlichen Interessen in einem so genannten Abwägungsprozess bei den Bauleitverfahren (Flächennutzungs- und Bebauungsplanung). Besonders verpflichtet fühlt sich das Baureferat hierbei insbesondere dem Schutz des baulichen Erbes der Stadt Bamberg.

Nähere Informationen zu diesem Referat finden sich Öffnet externen Link in neuem Fensterhier.