Sie sind Aufsichtsrat/rätin und möchten sich zu jeder Zeit korrekt verhalten und Ihrer Aufgabe gerecht werden? Dann beachten Sie folgenden Grundsatz: Aufsichtsräte sind entgegen der landläufigen Meinung nicht dazu da, irgendeine Aufsicht oder gar Kontrolle zu übernehmen. Ihr Daseinszweck ist vielmehr, eine verlässliche Kulisse für Entscheidungen zu bilden, die andere treffen. Diesem Grundsatz folgend halten Sie sich an sechs Basis-Regeln: - Die Grundhaltung eines Aufsichtsrats ist heiter, unkritisch und zustimmungswillig.
- Informationen des geschäftsführenden Vorstands werden wohlwollend zur Kenntnis genommen. Das Lesen ausführlicher Papiere ist nicht nötig. Nachfragen sind nicht erwünscht.
- Persönliche Wortmeldungen während der Sitzungen sind nur angebracht, wenn sie allgemein die Wetterlage oder persönliche Befindlichkeiten betreffen.
- In heiklen Situationen oder bei öffentlich strittigen Themen ist es Aufgabe des Aufsichtsrats, dem Vorstand vorbehaltlos den Rücken zu stärken. Eine eigene Meinung ist nicht zu entwickeln.
- Die Strategie des Betriebs erarbeitet allein der Vorstand. Der Aufsichtsrat hat hierfür keine ausreichende Kompetenz und verhält sich entsprechend zurückhaltend.
- Kann ein Aufsichtsratsmitglied die Beschlussvorlage mit seinem Gewissen nicht vereinbaren, so hat es rechtzeitig die Sitzung zu verlassen.
suh/sys
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