Zieht die GAL vors Verwaltungsgericht?
Der OB weigert sich seit Jahren, zwei GAL-Anträge zu behandeln. Das fügt der kommunalen Demokratie nachhaltigen Schaden zu. Die GAL will nun zum letztmöglichen Mittel greifen.
Es ist ein altes und leidiges Thema für die GAL: Der Oberbürgermeister lässt Anträge der Stadtratsfraktion nur schleppend behandeln. In den meisten Fällen wird die Frist von drei Monaten, innerhalb derer ein Antrag auf die Tagesordnung von Vollsitzung oder Senat kommen muss, nicht eingehalten – in der Regel ohne Begründung. Die GAL muss Anträge anmahnen, oft mehrfach. Unbequeme Diskussionen, Kritik oder das Benennen von Problemen hält sich der Oberbürgermeister auf diese Weise effektiv vom Leib. Denn er will ein Stadtratsgremium, das seine Vorlagen abnickt – und basta. Übrigens wird auch mit Anträgen aus anderen Fraktionen so verfahren, doch die lassen sich einen solchen Umgang gefallen. Gefahr für kommunale Demokratie StadträtInnen – immerhin demokratisch gewählt – werden so eines zentralen Instruments ihrer parlamentarischen Arbeit beschnitten. Und damit werden nicht nur Wählerwille und Wählerauftrag ignoriert, sondern die kommunale Demokratie in ihrem Kern in Frage gestellt. Und im Zentrum der politischen Kultur steht so langfristig ein Abnick-Gremium voller mundtoter, visionsarmer und ignoranter Marionetten. Im Jahr 2013 sah sich die GAL-Stadtratsfraktion gezwungen, acht zum Teil Jahre alte Anträge der Regierung von Oberfranken vorzulegen und die dortige Kommunalaufsicht um Unterstützung zu bitten. Vier Anträge wurden daraufhin vom OB im Stadtrat behandelt. Wobei der brisanteste darunter (Maßnahmen zur sozialen Wohnraumversorgung) in eine nichtöffentlich tagende Arbeitsgruppe zur weiteren „Bearbeitung“ – eher wohl zur „Demontierung“ – verwiesen wurde. Bei einem Antrag (Stra-ßenausbaubeitragssatzung Tränkgasse) beanstandete der OB mit Erfolg einen Formfehler, so dass dieser Antrag von der GAL neu gestellt werden musste (und seither schon wieder über ein halbes Jahr auf seine Behandlung wartet). Bei einem weiteren Antrag (der den Entwurf einer Fahrradstellplatzsatzung einfordert, wie es von der Stadtverwaltung dem Stadtrat zugesichert worden war) nimmt die GAL nun die Sache selbst in die Hand: Wenn die Verwaltung es seit 2010 bis heute nicht geschafft hat, eine solche Satzung auszuarbeiten, ist wohl jede Hoffnung aussichtslos. (Siehe gaz-Artikel: GAL legt Fahrradstellplatzsatzung vor) GAL-Antrag seit 2010 verschleppt Bei zwei Anträgen bereitet die GAL nun Klage beim Verwaltungsgericht in Bayreuth vor. Der Antrag auf „Öko-soziale Verantwortung in den Vergaberichtlinien der Stadt“ macht Vorschläge, wie die Stadt und ihre Tochterunternehmen bei Einkäufen und Vergaben dafür sorgen können, dass etwa Umweltstandards eingehalten und keine ausbeuterisch hergestellten Produkte eingekauft werden. Die Möglichkeiten für Kommunen haben sich seit April 2009 durch eine Vergaberechtsnovelle erweitert. Der GAL-Antrag datiert vom Dezember 2010 und wandert also seit mehr als drei Jahren von einer Rathausschublade in die nächste. Gegenüber der Regierung von Oberfranken versuchte der Oberbürgermeister sich damit herauszureden, dass neue Vergaberichtlinien gerade erarbeitet würden und diese erst noch fertig zu stellen seien. Diesen Vorwand bringt er allerdings schon seit drei Jahren und argumentiert damit ohnehin völlig an der Sache vorbei. Gerade wenn die Stadt sich neue Vergaberichtlinien geben will, ist es sinnvoll, zuvor über die Ausrichtung und Zielsetzung dieser Richtlinien zu diskutieren und zu beschließen und nicht hinterher. OB will Transparenz verhindern Mit dem zweiten Antrag will die GAL schlicht und ergreifend die Tagesordnungen und Sitzungsunterlagen aller Stadtratssitzungen öffentlich im Internet zugänglich machen, ebenso die Beschlüsse aller Gremien. Die Bürger sollen sich umfassend über das informieren können, was der von ihnen gewählte Stadtrat so macht. Seit Oktober 2011 wehrt sich der OB mit Händen und Füßen dagegen. Der Regierung gegenüber vertrat er den Standpunkt, dies sei Teil seines Geschäftsbereichs und könne somit nicht Gegenstand eines Antrags sein. In Bayreuth wurde das leider so akzeptiert. Bald wird sich möglicherweise das Verwaltungsgericht mit dieser Auffassung von Demokratie und Stadtratshoheit befassen müssen. Schade, dass es in der Bamberger Politik-Kultur so weit kommen musste. sys |
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