Salz oder nicht Salz? – das ist hier die Frage

Streusalz – eine Gefahr für Natur und Weltkulturerbe
– offiziell nicht erwünscht, aber trotzdem häufig benutzt

 

Karikatur: Christiane Pfohlmann

 

Die Folgen sind oft erst Monate später sichtbar: Bäume vertrocknen, weil sie nicht ausreichend Wasser aufnehmen konnten. Besonders betroffen sind Kastanien, Linden und Ahorn. Verursacht wird dies durch den Einsatz von Streusalz in Winter.

Sobald die Temperaturen wieder steigen, gelangt das Salz mit dem Schmelzwasser in den Boden. Dort tötet die hohe Salzkonzentration außerdem  eine Vielzahl von Kleinstlebewesen ab. Diese sind wiederum für die Nährstoffversorgung des Bodens unersetzlich.

Auch die Bausubstanz historischer Gebäude kann durch die Chloride, die im Streusalz enthalten sind, angegriffen werden.
Aufgrund dieser Tatsachen ist es sehr erfreulich, dass der Einsatz von Streusalz in Bamberg offiziell nicht erwünscht zu sein scheint. In der „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung des Verkehrs auf Gehbahnen zur Winterzeit in der Stadt BambergV von 2010 heißt es unter § 9 (1): „ Die Vorder- und Hinterlieger haben die Sicherungsfläche täglich ab 7.30 Uhr von Schnee zu räumen und bei Schnee-, Reif- oder Eisglätte mit geeigneten abstumpfenden Mitteln (z.B. Sand, Splitt), nicht jedoch mit Tausalz oder ätzenden Mitteln zu bestreuen oder das Eis zu beseitigen. Bei besonderer Glättegefahr (z.B. an Treppen oder erheblichen Steigungen) oder bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen (z.B. Eisregen) ist das Streuen von Tausalz zulässig.

Bei einer auf den ersten Blick so eindeutig formulierten Vorgabe erscheint es verwunderlich, dass im Alltag in der Stadt Bamberg unbesorgt und großzügig Salz gestreut wird. Die GAL beobachtete diesen Einsatz verstärkt und hatte den Eindruck, dass dabei kaum Unrechtsbewusstsein vorhanden zu sein scheint. Außerdem gab die Stadtverwaltung auf GAL-Anfrage zu, dass in den öffentlich zugänglichen Streukästen ein Salz-Splitt-Gemisch zur Verfügung gestellt wurde, das zu 25 bis 30 Prozent aus Salz besteht, um Vereisungen zu vermeiden. Der städtische Entsorgungs- und Baubetrieb hält sich somit eigentlich selbst nicht an das Ortsrecht. Daher stellte die GAL im November 2014 folgenden Antrag:

„1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bevölkerung, insbesondere die Haus-besit-zer*innen, über das Verbot des Ausbringens von Auftausalz oder sonstigen ätzenden Mitteln zu informieren und aufzuklären. Außerdem sind hausmeisterlich tätige Firmen und Winterdienste über diese Vorschrift des Bamberger Ortsrechts zu informieren, und zwar gezielt, also durch direktes Anschreiben. Geschäfte, die Streusalz verkaufen, sind ebenfalls in Kenntnis zu setzen, mit der Aufforderung, Streusalz aus ihrem Angebot zu nehmen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Alternativen zu dem vom EBB derzeit verwendeten Splitt-Salz-Gemisch, das in den Streukästen bereit gestellt wird, zu suchen.“

Außerdem bat die GAL im Zusammenhang mit dem Antrag noch um die Beantwortung der Fragen, inwieweit Privatpersonen, Hausverwaltungen oder Winterdienste für das Ausbringen von Streusalz belangt werden könnten und inwieweit Geschäfte mit dem Verkauf von Streumitteln gegen Ortsrecht verstoßen und belangt werden könnten.

Die Sitzungsvorlage vom 9. Februar gibt auf beide Fragen sehr zögerlich wirkende Antworten: Für ein Verbot des Verkaufs von Streusalz gebe es keine rechtliche Grundlage. In Bamberg würden auch viele Menschen aus angrenzenden Gemeinden einkaufen, in denen der Einsatz von Streusalz nicht verboten sei. Den Gebrauch von Streusalz bei gewöhnlicher Witterung und außerhalb einer Gefahrenlage nachzuweisen, sei schwierig und problematisch. Die Stadt selbst würde sich um die zurückhaltende Verwendung bemühen. Man hoffe, dass Prävention und Information wirken würden. Vom hohen Salzanteil in den Streukästen wollte die Verwaltung nicht abrücken.

Insgesamt erscheint das Vorgehen gegen die Verwendung von Streusalz nur bedingt durchsetzungsfreudig. Aber immerhin wies das Umweltamt auf Drängen der GAL die örtlichen Verkaufsstellen auf die ortsrechtlichen Vorgaben und auf Alternativen zum Salz hin. Ein ähnlich lautendes Schreiben sollte an alle städtischen Unternehmen gehen und an deren Vorbildfunktion für die Bürgerschaft appellieren.

Es bleibt zu hoffen, dass viele Menschen in dieser schönen Stadt selbst verantwortungsbewusst handeln und auf Tausalz verzichten. Der Erhalt des Baumbestandes und des Weltkulturerbes sollte es wert sein!

fc

   

Alternativen zu Streusalz – diese Tipps sind im -Internet zu finden