Bildung und Teilhabe dürfen
nicht auf Sparflamme bleiben
Gastkommentar von Peter Ehmann
Ca. 1500 Kinder und Jugendliche in unserer Stadt Bamberg kommen aus einkommensschwachen Haushalten und haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs-und Teilhabepaket (BuT). Die Idee, dass diese jungen Menschen dem System Hartz IV leichter entkommen können, wenn die materiellen Zugänge zu Bildung, Sport, Musik und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben weniger eine Rolle spielen, war und ist richtig. Wenn die betroffenen Kinder und Jugendlichen sich mit den BuT-Mitteln dann aber das Schulmaterial nicht einmal bis zum Zwischenzeugnis leisten können, Kosten für Busfahrkarten zu den Vereinen und Trainingsausrüstung sich überhaupt nicht im Budget wieder finden und sich ein Musikunterricht mit Instrumentenkauf/-leihe auch nicht mit 10 7 im Monat (Höchstsatz) organisieren lässt, bleibt von der guten Idee wenig übrig. Das gilt auch für Nachhilfe und Förderung im schulischen Bereich, welche es im BuT nur bei Versetzungsgefahr gibt. Das Existenzminimum von jungen Menschen (z.B. Ernährung, Kleidung) ist im so genannten Regelsatz im Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe) beschrieben. Über das Wohl von Kindern und Jugendlichen wacht das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und über den Zugang zu Bildung und Teilhabe entscheidet das SGB II (Gesetz zur Grundsicherung von Arbeitssuchenden!). In dieser Gestaltung der Verantwortungsübernahme liegt auch schon das Kardinalproblem des BuT mit logischen, aber wenig überzeugenden Ergebnissen in der Konsequenz. Das BuT wird zwar in die Nähe einer existentiellen Leistung für Kinder- und Jugendliche gerückt, aber dennoch nicht in den Kanon der Abteilungen des Regelsatzes aufgenommen, d. h. die Bildungs- und Teilhabekosten fließen nicht über regelmäßige Geldleistungen den jungen Menschen zu. Für alles muss einzeln ein Antrag gestellt und begründet werden. Mit der Umsetzung des BuT auf kommunaler Ebene sind folglich auch drei Behörden befasst – Sozialamt, Jugendamt, Jobcenter. Diese müssen ebenfalls sehen, wie sie mit dem sperrigen BuT zurecht kommen. Lernförderung (Nachhilfe) nehmen in Bamberg nur 4%, Teilhabeleistungen (kulturelles und soziales Leben) lediglich etwa ein Viertel der 1500 Leistungsberechtigten in Anspruch. Alle Akteure im Kinder-und Jugendhilfebereich sind gefordert noch stärker auf die Möglichkeiten des BuT aufmerksam zu machen. Der Ausschöpfungsgrad des BuT muss ständig evaluiert und besprochen werden. Auch könnte man über die Einführung eines Dienstleistungszentrums für BuT, ähnlich der Stadt Nürnberg, nachdenken. BuT-Gutscheine werden dort u.a. bereits mit der Antragstellung nach Grundsicherungsleistungen ausgehändigt, zusammen mit ergänzenden Leistungen (Nürnbergpass). Eine konsequente Sorge um gerechtere Lebenschancen von Kindern und Jugendlichen braucht letztlich aber einen eigenen gesetzlichen Kinderregelsatz. |
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