Polizei im Fahrradsattel

Polizei-Fahrradstaffeln gibt es beispielsweise in Münster, Köln, Stuttgart, Leipzig oder Karlsruhe, nicht aber in Bayern. Doch auch hier sind Einsätze mit dem Fahrrad möglich und geschätzt. Und in Bamberg?

Polizeifahrradstaffel in Berlin, Foto: Unfallforschung der Versicherer (UDV), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

 

Ein kleine Lobeshymne findet man in dem Antwortschreiben des bayerischen Innenministeriums auf eine Anfrage der Grünen-Landtagsabgeordneten Katharina Schulze, die diese auf Anregung der GAL Bamberg stellte: „Der Einsatzwert der Fahrradstreifen zeigt sich in der besonderen Mobilität, flexiblen Einsetzbarkeit, erhöhten präventiven Wirkung sowie der Bürgernähe und der damit verbundenen Steigerung des subjektiven Sicherheitsgefühls. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sieht deshalb im Fahrrad ein sinnvolles und zukunftsfähiges Einsatzmittel.“

Na, dann! Nix wie aufs Rad mit der Bamberger Polizei, hat sich die GAL-Stadtratsfraktion gedacht und sofort an diese einen Brief geschickt. Denn nach Aussagen des Innenministeriums bestimmen die örtlichen Polizeidirektionen über Fahrradeinsätze selbst, ebenso wie über die Anschaffung von Fahrrädern, Helmen oder anderer Ausstattung. Nach Angaben aus München verfügen derzeit 124 Polizeiinspektionen in Bayern (das ist mehr als die Hälfte) über insgesamt 632 Dienstfahrräder. Eine richtige Polizei-Fahrradstaffel, deren Beamt*innen ausschließlich Dienst mit dem Fahrrad tun, gibt es in Bayern noch nicht, nur lageabhängige Einsätze auf dem Fahrrad, so genannte Fahrradstreifen. Eine Ausrüstung für Fahrradstaffeln wird angeblich derzeit erarbeitet.

So richtete die GAL also einen Appell an den Bamberger Polizeidirektor – stieß bei dem aber nicht gerade auf offene Ohren. Bei der PI Bamberg-Stadt schließt man sich den Ausführungen des Innenministeriums zwar „vollumfänglich“ an, aber die Umsetzung wird „unter Berücksichtigung der aktuellen Personal- und Einsatzsituation zum jetzigen Zeitpunkt (als) nicht durchführbar“ bezeichnet.
Nach eigenen Angaben hat die Bamberger Polizei zwar drei Fahrräder im Bestand und nutzt diese „zur Durchführung von Ermittlungsvorgängen und Radverkehrsschauen“. Die Fahrräder sind jedoch über 20 Jahre alt. Eine Neuanschaffung will man prüfen, wenn das Ministerium einen Beschluss zur Ausrüstung gefasst hat.

sys

Polizeifahrradstaffel in Berlin, Foto: Unfallforschung der Versicherer (UDV), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.

 

   

Polizei-Fahrradstaffel in Berlin

In Berlin wurde 2014 eine eigene Polizei-Fahrradstaffel eingerichtet. Sie umfasst 20 Mitarbeiter*innen, die zu jeder Jahreszeit an sieben Tagen in der Woche in Zweier-Teams in Berlin-Mitte im Einsatz sind, vor allem im Bereich Verkehr. Die Polizei-Fahrradstaffel wurde als Modellversuch wissenschaftlich begleitet. Nach zweieinhalb Jahren gab es eine erste Auswertung der Ergebnisse:

  • Insgesamt ging die Zahl der Unfälle mit Radbeteiligung um 7,5% zurück, bei den Schwerverletzten um 28%.
  • An 28 von 32 Unfallschwerpunkten gab es weniger Unfälle mit Radbeteiligung.
  • Zwei Drittel der befragten Bürger*innen hielten die Polizei-Fahrradstaffel für sinnvoll.
  • Verkehrswidrigkeiten von Radfahrer*innen und gegenüber dem Radverkehr nahmen ab.

Wofür Polizei-Fahrradstreifen in Bayern eingesetzt werden

„Dienstfahrräder werden u.a. für Fahrradstreifen und sonstige Einsätze und Aufgaben verwendet. Fahrradstreifen dienen im Rahmen der polizeilichen Aufgabenerfüllung dazu, die polizeiliche Präsenz zu verstärken und Bürgernähe zu praktizieren. Insbesondere im innerstädtischen Raum und in Parkanlagen kann durch Fahrradstreifen für den Bürger die polizeiliche Anwesenheit wahrnehmbar erhöht und damit auch ein präventiver Effekt erzielt werden. Fahrradstreifen stellen auch ein probates Mittel zur Anhaltung und Kontrolle von Verkehrsteilnehmern dar. Fahrradfahrer und auch andere Verkehrsteilnehmer werden insbesondere mit dem Ziel des Schutzes der Fahrradfahrer kontrolliert (Beispiel Parken auf Fahrradwegen, Rotlichtverstöße). Zusätzlich zur Verkehrsüberwachung übernehmen Fahrradstreifen auch die Verfolgung von Straftaten (Beispiel Fahrraddiebstähle, Taschendiebstähle), die Überwachung von Brennpunkten der allgemeinen Kriminalität und von der Einsatzzentrale zugewiesene Aufträge, wie z.B. die Aufnahme von Verkehrsunfällen oder die Bereinigung von Verkehrsbehinderungen.“

(Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr an MdL Katharina Schulze, 2.1.2017)