Zwei Autoreifen auf dem Radweg sind zwei zu viel!

Im September 2016 wurde im Verkehrssenat klargestellt, dass Autoparken auf dem Radweg ein No Go ist. Der PÜD muss jetzt strenger darauf achten, dass Radwege frei bleiben. Klappt das?

Nach der Straßenverkehrsordnung ist die Lage eindeutig: Ein Kfz hat auf einem Radweg weder ganz noch halb zu halten oder zu parken. Der Parküberwachungsdienst PÜD kann jederzeit einschreiten und das Vergehen unterbinden bzw. verwarnen.

Doch tatsächlich war der PÜD auf diesem Auge bisher nicht so ganz sehkräftig, allzu oft wurde es zugedrückt, zumal wenn Autofahrende „doch nur mit zwei Reifen“ auf dem Radweg hielten. Das stellte sich jedenfalls in besagter Verkehrssenatssitzung heraus, als aufgrund eines Antrags der GAL eine Evaluation der Bamberger Parküberwachungs-Praxis auf der Tagesordnung stand.
Der rechtliche Spielraum, den der PÜD zweifellos hat, wurde bislang nicht nur maximal pro Kfz ausgenutzt, sondern nicht selten sogar in den Bereich des rechtlich nicht mehr Akzeptablen überdehnt – so die Wahrnehmung und Beschwerden vieler Bürger*innen, belegt mit zahlreichen Fotos.

Während bei einigen Stadträt*innen merklich Verständnis für Falschparken aufkeimte und man mit Toleranz beim Ein- und Ausladen argumentierte, formulierte Ordnungsreferent Ralf Haupt die Bedeutung der Rechtslage überraschend klar. Radwege seien eindeutig dem Radverkehr zuzuordnen, und das eigenmächtige Umfunktionieren zu einer Bedarfsabstellfläche für Autos sei verboten.

Zugeparkte Radwege, so führte Haupt treffend aus, verursachten immer wieder Gefahrensituationen und Beinahe-Unfälle, weil Radfahrende so gezwungen seien, plötzlich auf die Straße auszuweichen. Das ersatzweise Ausweichen auf den Gehweg wiederum sei erstens verboten und zweitens konfliktträchtig und gefährlich für die dort befindlichen Fußgänger*innen.

Die PÜD-Beschäftigten auf Bambergs Straßen sind seit September also aufgefordert, akribischer und strenger auf freie Radwege und Radstreifen zu achten. Das hat die GAL immerhin erreicht. Aber es gilt dranzubleiben. Der Praxis-Wandel muss beobachtet werden: Gibt es inzwischen wirklich weniger Falschparker auf Radwegen? Und welche Stadtteile und Gebiete leiden immer noch darunter, weil der PÜD dort kaum unterwegs ist?

Die GAL will die neue PÜD-Praxis nach einem Jahr wieder auf die Tagesordnung bringen und sammelt bis dahin Erfahrungswerte: Fotos mit Ortsangabe und Uhrzeit bitte an
post@gal.bamberg.de oder
GAL, Grüner Markt 7, 96047 Bamberg

sys

   

Radweg Löwenstraße, direkt vor dem PÜD-Büro. Foto: sys

Öffnet externen Link in neuem Fensterwww.wegeheld.org

Mit einer kostenlosen Handy-App kann man Falschparker*innen auf Radwegen bei akuter Wegbehinderung an das jeweils zuständige Ordnungsamt der Kommune melden, so auch an das Bamberger Ordnungsamt. Man kann auch Wegeblockaden öffentlich machen, z.B. mit anonymisiertem Foto und ohne Meldung ans Amt. Um den bzw. die Fahrer*in darauf aufmerksam zu machen, gibt es Wegeheld-Visitenkarten, die man unter den Scheibenwischer stecken kann. Sie weisen dann darauf hin, dass für das Falschparken im Internet „WegeAlarm“ ausgelöst wurde.