Wo und wie fahre ich richtig?


Oftmals gar nicht so einfach für Radler*innen: Radweg benutzen oder nicht? Darf ich oder habe ich die Wahl? Wo muss ich Rücksicht nehmen, wo habe ich Vorrang? Und wie weiche ich notfalls aus? Die hat einige heikle Radweg-Situationen im Straßenverkehr aufgespürt und in ein Quiz gepackt. Achtung: Es können mehrere Antworten richtig oder falsch sein – manchmal ganz erstaunlich!

Die Lösungen finden sich unten auf der Seite.

Quiz: fc/sys / Fotos: sys

 

Marienbrücke

  1. Man muss logischerweise auf dem Radweg fahren, denn der ist ja rot angemalt und führt direkt auf die Brücke.
  2. Der Radweg ist nicht benutzungspflichtig. Nach der Straßenverkehrsordnung ist eine Benutzungspflicht nur dann gegeben, wenn der Radweg durch ein blaues Schild gekennzeichnet ist. Da ein blaues Schild fehlt, hat man die Wahl und darf Radweg oder Fahrbahn benutzen.
  3. Menschen, die farbenblind sind und den Radweg nicht erkennen können, sollten vorsichtshalber ihr Rad über die Brücke schieben.

 

Kloster-Langheim-Straße

  1. Der Radweg ist durch das falsch geparkte Auto objektiv unbenutzbar. Auf den Gehweg darf aber nicht ausgewichen werden, da dieser ausschließlich den Fußgänger*innen vorbehalten ist.
  2. Man muss hinter dem Auto stehen bleiben und so lange warten, bis das Auto wieder weggefahren wird. Wer eine Picknickdecke dabei hat, kann diese nutzen, um auf dem Radweg ein bisschen zu chillen.
  3. Mit dem Rad muss man auf die Fahrbahn ausweichen. Dort kann man weiterfahren, bis ein gefahrloses Wechseln auf den Radweg möglich ist (Bordsteinabsenkung, Einmündung).
  4. Wer hier als Radler*in behindert wird, darf wahlweise einen Rückspiegel abbrechen, eine Autoscheibe demolieren oder einen maximal 27 cm langen Kratzer in den Lack ritzen.
  5. Auch wenn der Radweg nicht benutzungspflichtig ist, darf er nicht von anderen Verkehrsteilnehmenden für andere Zwecke verwendet werden, er bleibt dem Radverkehr vorbehalten. Parken und Halten sind nicht erlaubt.

 

Letzengasse

  1. Eine „Fahrradstraße“ ist dem Radverkehr vorbehalten. Durch Zusatzzeichen kann anderer Fahrzeugverkehr (z.B. Autos) erlaubt sein. Die bestimmende Verkehrsart bleibt aber der Radverkehr. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle 30 km/h.
  2. Auch wenn ein Gehweg vorhanden ist, müssen Fußgänger*innen ihn nicht benutzen, vorausgesetzt, sie haben gerade nur ausnahmsweise ihr Fahrrad zuhause stehen lassen. Sie dürfen auf der Fahrbahn gehen, müssen aber sofort zur Seite springen, wenn Radverkehr kommt.
  3. Radfahrende dürfen nebeneinander fahren und dabei die gesamte Fahrbahn nutzen. Autos haben kein Recht auf Überholen.
  4. In Fahrradstraßen ist das Rechtsfahrgebot aufgehoben, weil links fahren einfach so viel Spaß macht.

 

Kärntenstraße

  1. Den nur noch schwach erkennbaren roten Radstreifen dürfen nur Radler*innen mit einem blassrosa Fahrrad benutzen.
  2. Man darf als Radler*in den Gehweg benutzen, aber auch die Fahrbahn.
  3. Wer auf dem Gehweg radelt, muss besondere Rücksicht auf zu Fuß gehende Personen nehmen und Schrittgeschwindigkeit fahren.
  4. Der Weg muss für Radfahrer*innen frei gehalten werden. Fußgänger*innen haben im Bedarfsfall die Grundstückszufahrten zum Ausweichen zur Verfügung.
  5. Kinder bis zu 8 Jahren müssen immer auf dem Gehweg fahren, bis 10 Jahre dürfen sie das. Danach gelten sie als Radverkehrsteilnehmende wie Erwachsene.

Kettenbrücke

  1. Das Schild markiert einen „Verkehrsberuhigten Bereich“. Somit haben Menschen, die hier zu Fuß unterwegs sind, Vorrang vor allen anderen (Autos, Motorräder, Fahrräder). Sie dürfen den Fahrverkehr allerdings nicht unnötig behindern.
  2. Alle fahrenden Verkehrsteilnehmer*innen müssen sich an Schrittgeschwindigkeit halten (= 4 bis 7 km/h).
  3. Fußgänger*innen dürfen die Straße auf der gesamten Breite nutzen. Kinderspiele sind hier überall erlaubt (daher die umgangssprachliche Bezeichnung „Spielstraße“).
  4. Nur spielerisch gesinnte Personen dürfen überhaupt in diesen Bereich hinein. Der Nachweis kann erfolgen, z.B. durch einen mitgebrachten Ball, ein Badminton-Spiel, Straßenmalkreide oder eine rote Clownsnase. Die Verkehrspolizei kontrolliert dies durch Stichproben.

 

Königstraße/Letzengasse

  1. Achtung, ganzheitlicher Sportradweg! Das Fahrrad darf hier nur kopfüber weiter transportiert werden. Das heißt „tragen“ und Mucki-Training, mal für die Arme.
  2. Der Zweirichtungsradweg ist zu Ende, geradeaus ginge es auf dem Fahrrad nur illegal weiter. Man muss sich entscheiden: links oder rechts abbiegen.
  3. Klarer politischer Richtungsentscheidungszwang: Entweder nach links und beim Aleppo-Supermarkt einen schmackhaften Multi-Kulti-Einkauf machen, oder nach rechts und unter die Räder kommen.

Berliner Ring

  1. Im geschlossenen Verband ab 16 Radfahrer*innen darf man auf der Fahrbahn auch dann nebeneinander fahren, wenn ein benutzungspflichtiger Radweg vorhanden ist.
  2. Die Leute da nennen sich „critical mass“ und machen Gerüchten zufolge immer am letzten  Freitag im Monat gemeinsam ihre Tour durch Bamberg, Treffpunkt Rondo am Schönleinsplatz, 18 Uhr.
  3. Bei den roten Markierungen handelt es sich nicht um Radstreifen, sondern um Begrenzungen der neuesten Gebietsansprüche auf Anordnung von US-Präsident Donald Trump, denn selbstverständlich gilt neuerdings „America first“ und nix Konversion. Nach -Informationen soll dort ein factory-outlet für Ivanka-Klamotten entstehen. No fake news! Really! So great!

Coburger Straße

  1. Der Weg ist für Fußgänger*innen und Radler*innen gemeinsam zu benutzen. Gegenseitige Rücksichtnahme ist erforderlich.
  2. Der Weg ist schmal, deshalb haben sich Fußgänger*innen eng an der Hausmauer zu halten, dürfen keinesfalls nebeneinander gehen und müssen die Kommunikation auf ein Mindestmaß beschränken.
  3. Die Benutzungspflicht für Radfahrende bedeutet gleichzeitig ein Verbot, die Fahrbahn zu benutzen.
  4. Fährt jemand frecherweise mit dem Fahrrad dennoch auf der Fahrbahn, kann er von einem Autofahrer, der sich behindert fühlt, ohne Konsequenzen abgestraft werden (Hupen, Schneiden, Ausbremsen, Beschimpfen, Stinkefinger usw.), denn er hat es ja nicht anders verdient.

 

 

Richtige Lösungen

Marienbrücke: 2

Kloster-Langheim-Str.: 1, 3, 5

Letzengasse: 1, 3

Kärntenstraße: 2, 3, 5

Kettenbrücke: 1, 2, 3

Königstraße/Letzengasse: 2

Berliner Ring: 1, 2

Coburger Straße: 1, 3