Sie möchten Steuergerechtigkeit wählen?
Na dann: Alles im grünen Bereich!

 

Der Mittelstand wird ausgeblutet, Familien mit nur einem erwerbstätigen Elternteil ans Hungertuch gebracht, Unternehmen geht es an den Kragen, Grüne greifen ihrem eigenen  Klientel in die Tasche – so oder so ähnlich klingen mancherorts die Schauermärchen rund um das neue grüne Steuerkonzept. Was stimmt wirklich? Die hat sich’s mal genauer angesehen.

Mehr Steuergerechtigkeit

Das ist das Hauptziel der grünen Steuerreform. Alle Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen* (siehe Kasten) unter 60.000 Euro zahlen weniger Steuern. Bei knapp 70.000 Euro und darüber fallen bei Ledigen höhere Steuern an (konkret bei 70.000 Euro sind das rund 50 Euro mehr im Jahr).

Spitzensteuersatz erhöhen

Der Spitzensteuersatz ab 80.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen* soll auf 49 Prozent (jetzt 42 Prozent) angehoben werden. Dieser wird aber erst für jeden Euro ab der Schwelle von 80.000 Euro fällig. Und: Nur für die einkommensstärksten zehn Prozent der Haushalte würde das eine Steuererhöhung bedeuten.

Vermögensabgabe einführen

Vermögen ist hierzulande sehr ungleich verteilt. Etwa 82.000 Menschen – das ist ein Tausendstel der deutschen Bevölkerung – besitzen ein Netto-Vermögen von über 1.600 Milliarden Euro. Und das reichste 1 Prozent der Bevölkerung besitzt 35 Prozent des gesamten Vermögens.

Das grüne Steuermodell will eine auf zehn Jahre befristete Vermögensabgabe von 1,5 Prozent einführen. Diese soll nur für Personen gelten, die als Einzelne über ein Privatvermögen von mehr als 1 Mio oder über ein Betriebvermögen von mehr als 5 Mio verfügen. Dadurch könnten wir die Staatsverschuldung um 100 Milliarden Euro reduzieren.

90 Prozent der deutschen Unternehmen, also der gesamte Mittelstand, blieben davon übrigens unberührt. Und: Die grüne Vermögensabgabe ist keine Substanzbesteuerung, sie verringert nicht das Betriebsvermögen, sondern wird fällig, wenn auch Gewinn gemacht wird, und vom Gewinn werden maximal 35 % als Vermögensabgabe erhoben.

Vom Ehegattensplitting zur Kindergrundsicherung

19 Milliarden Euro kostet jährlich das Ehegatten-Splitting. Jedes vierte Kind aber hat nichts davon, weil es bei nicht verheirateten Eltern oder in einer Einelternfamilie aufwächst. Dagegen profitieren kinderlose Ehepaare von dieser Subvention.

Die Grünen wollen das Splitting sozialverträglich und schrittweise abbauen, indem in einem ersten Schritt der Steuervorteil eines Ehepaars auf maximal 1.500 Euro begrenzt wird. Erst ab einem Jahreseinkommen von 78.000 Euro würden zum Beispiel Alleinverdiener-Ehepaare mit zwei Kindern mehr Steuern zahlen.

Dem gegenüber soll der Systemwechsel zur Kindergrundsicherung eingeleitet werden, was Familien mit geringem und normalem Verdienst zugute kommen wird. So soll eine Familie mit zwei Kindern und einem Einkommen von 45.000 Euro mehr Geld als heute behalten (528 Euro pro Jahr, bei einem Kind 264 Euro).

Und auch das soll sich ändern:

  • Ende für das schwarz-gelbe Betreuungsgeld
  • Aus für die Mehrwertsteuerermäßigung für Hoteliers
  • Kein Dienstwagenprivileg (steuerliche Vergünstigung bei Anschaffung und Nutzung von Firmenwagen)
  • Abschaffung der Abgeltungssteuer (die hohe Zinseinkommen mit niedrigem Steuersatz begünstigt)
  • Verdoppelung der Erbschaftssteuer

sys

   

Wohin Bündnis 90/Die Grünen die Mehreinnahmen umverteilen will.
Die Linie markiert das "zu versteuernde Einkommen", also bereits nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben etc. Laut Statistischem Bundesamtes verdienen nur 8 Prozent aller EinkommensteuerzahlerInnen mehr als 5.000 Euro im Monat (60.000 Euro im Jahr). Grafik: MdB Gerhard Schick
Die Wirkung der Grünen Splitting-Änderungen hängt von der Kombination der Einkommen der beiden Ehepartner ab. Die Grafik zeigt grün, wo eine Ent-, und rot, wo eine Belastung entsteht. Selbst bei Alleinverdiener-Ehen, die schon heute am meisten vom Splitting profitieren, setzt eine Mehrbelastung erst ab einem Einkommen von rund 5000 Euro im Monat ein. Grafik: Prof. Dr. Frank Hechtner, FU Berlin

* Wer beispielsweise 4.000 Euro monatlich verdient, erhält ein Jahresbruttoeinkommen von 12 x 4.000 = 48.000 Euro. Sein „zu versteuerndes Jahreseinkommen“ ist der Betrag, nachdem vom Jahresbruttoeinkommen noch Werbungskosten, Betriebsausgaben, Sonderausgaben, Behindertenpauschbetrag, Kinderfreibeträge usw. abgezogen werden. Es liegt, individuell verschieden, also immer unter dem Jahresbruttoeinkommen.

Dass die Zahlen des Grünen Steuerkonzepts übrigens korrekt berechnet sind, wurde inzwischen sogar durch eine mikrodatenbasierte Analyse im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), wahrlich keine grünnahe Organisation, bestätigt.