GAL legt Fahrradstellplatzsatzung vor

Zweieinhalb Jahre setzte die Verwaltung einen Stadtratsbeschluss nicht um – jetzt übernahm die GAL selbst den Job.


Die Stadt rühmt sich gerne der Fahrradfreundlichkeit, und für medienwirksame Fotos schwingt sich der Oberbürgermeister auch gerne in den Sattel, aber wenn’s wirklich an konkrete und mit Arbeit oder Geld verbundene Maßnahmen zur Radverkehrsförderung geht, dann wird im Rathaus gekniffen.
So beispielsweise bei der Fahrradstellplatzsatzung. Eine solche Satzung hat sich bereits in einigen Städten, etwa Nürnberg, bewährt und ist Teil der Stellplatzsatzung, die auch für Kraftfahrzeuge gilt. Geregelt wird dadurch, ebenso wie für Autostellplätze, dass bei Neubauten je nach Größe und Lage eine bestimmte Anzahl Stellplätze – eben für Fahrräder – einzuplanen und anzulegen ist. Damit sind klare rechtliche Rahmenbedingungen geschaffen. Ein klares Plus für alle RadlerInnen: Denn nur wer schnell und einfach auf sein Fahrrad zugreifen kann und es sowohl bei sich zu Hause, aber auch an anderen Orten in der Stadt, sicher abgestellt weiß, wird oft und gerne in die Pedale treten, um seine Wege in der Stadt zurückzulegen.
Die GAL hatte mit ihrem Antragspaket zum Fahrradverkehr (bestehend aus zwölf Einzelanträgen) im November 2010 eine solche Fahrradstellplatzsatzung beantragt. Bei der Behandlung im Mai 2011 nahm die Verwaltung den Auftrag aus dem Senat mit, eine solche Satzung für Bamberg zu erarbeiten. Doch seither ist das Vorhaben im dunklen Verwaltungsdschungel verschwunden. Gelegentlich hörte die GAL auf Nachfragen, dass daran gearbeitet werde, dann dass ein Entwurf „interdisziplinär diskutiert“ werden müsse. Aber die Bamberger Fahrradstellplatzsatzung ist und bleibt ein Phantom, das wohl allenfalls nachts durch die Gänge des Rathauses geistert.
Auch eine Beschwerde bei der Regierung von Oberfranken brachte nichts ein. Denn der GAL-Antrag war ja geschäftsordnungsmäßig und sogar mit Zustimmung behandelt worden. Dass sich die Verwaltung danach in Untätigkeit übte, daran konnte bzw. wollte die Regierung nichts ändern.
Nun hat die GAL die Sache selbst in die Hand genommen. Im Januar reichte sie eine von Ralf Dischinger (Jurist und GAL-Stadtratskandidat) und Peter Gack (GAL-Stadtrat) selbst ausformulierte Stellplatzung als neuen Antrag ein. Geregelt wird darin erstmals in Bamberg, dass und wie Stellplätze für Fahrräder vorgehalten werden müssen. Damit übernimmt die GAL ehrenamtlich eine Arbeit, die seit mehr als zweieinhalb Jahren vom Oberbürgermeister und seiner Verwaltung geleistet werden müsste – echt blamabel.

sys / RaD



   

Was der GAL-Entwurf für eine Fahrradstellplatzsatzung regelt:

  • Größe eines Fahrradabstellplatzes: in der Regel mindestens 1,30 qm pro Fahrrad
  • Auszurüsten mit Fahrradständern, die ein Anschließen des Fahrradrahmens ermöglichen (in der Regel Metallbügel mit Mittelbalken)
  • Ablösebetrag, fällig bei Nichterfüllung der Stellplatzpflicht: einheitlich 400 Euro